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02.09.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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fh-wf.de - Rechtsverletzung bei Abkuerzung?

Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 19.12.2003, Az. 2 W 233/03) hatte ueber die Frage zu entscheiden, inwieweit durch eine Abkuerzung Namensrecht verletzt werden koenne.

Das Gericht kam zu einem seltsamen Ergebnis: Eine willkuerliche Abkuerzung, die nicht der korrekten Abkuerzung einer Institution entspricht, verletzt gleichwohl das Namensrecht der Institution.

Geklagt hatte die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuettel gegen den Inhaber der Domain fh-wf.de. Der berief sich darauf, dass mit der Abkuerzung "fh" File Hosting gemeint sei und die Fachhochschule ja korrekt Braunschweig/Wolfenbuettel heisse. Um in den Prozess einzusteigen, beantragte der Beklagte Prozesskostenhilfe. Dieser Antrag wurde sowohl vom Landgericht Braunschweig als auch vom OLG Oldenburg zurueckgewiesen.

Beide Gerichte sind der Ansicht, dass der Namensschutz sich auch auf schlagwortartige Abkuerzungen erstrecke, was der BGH in Entscheidungen wie krupp.de und shell.de bereits vorgegeben hatte, soweit sie sich auf dem Markt zur Identifizierung des Namenstraegers durchgesetzt haben. Dies sahen das OLG Oldenburg, das sich auf die Ausfuehrungen der Vorinstanz bezog, fuer die Domain fh-wf.de als gegeben an.

Diesseits war bis dato nicht bekannt, dass es die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuettel ueberhaupt gibt, geschweige denn, dass sie sich FHWF abkuerzt und sich diese Abkuerzung auf dem Markt durchgesetzt hat. Aber man lernt ja nie aus. Wobei wir schon verstanden haben, dass man in Oldenburg sehr exzentrische Entscheidungen trifft, wie zuletzt die schulenberg.de-Urteile zeigen.

Die Entscheidung des OLG Oldenburg finden Sie unter:
http://www.kanzlei.biz/

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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