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09.09.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Hans im Glueck - Domains und Steuern |
| Fuer viele stellt die steuerliche Veranlagung von Domains und des Domain-Handels nach wie vor ein Problem dar. Das nimmt nicht Wunder, denn das deutsche Steuerrecht ist an sich ein Problem.
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| Gleichwohl gibt es bestimmte Regeln und seit ueber einem Jahr eine Steuerrichtlinie fuer elektronische Dienstleistungen, unter die auch der Handel mit Domains faellt.
Beim Registrieren, Kaufen und Verkaufen von Domains stellen sich einige steuerrechtliche Fragen. Entscheidend bei der steuerrechtlichen Zuordnung des Domain-Kaufs oder -Verkaufs ist, ob ein Unternehmer oder eine Privatperson verkauft. Danach richtet sich die Pflicht zur Umsatzsteuer: Privatpersonen brauchen grundsaetzlich keine Umsatzsteuer abzufuehren. Bei Unternehmern kommt es darauf an, wer Kaeufer ist.
Auch die Frage nach der Ertragssteuer stellt sich bei Domain-Verkaeufen und wird je nachdem, ob ein Privater oder ein Unternehmer dabei Einnahmen erzielt, unterschiedlich behandelt. Der Unternehmer muss die durch den Verkauf von Domains erzielten Einnahmen grundsaetzlich versteuern. Fuer Private kann es von Bedeutung sein, eine Spekulationsfrist einzuhalten, um nicht die "Einnahmen aus privater Veraeusserung" bei der Einkommenssteuer geltend machen zu muessen. Auch der Umfang der Domain-Verkaeufe ist von Bedeutung; leicht ueberschreitet man die Grenze zum gewerbsmaessigen Domain-Handel, der zu einer steuerlichen Veranlagung verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=987&language=d
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=90
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=93
Einen Ueberblick ueber das Domain-relevante Steuerrecht gewaehrt das Kapitel 11 des Handbuch Domain-Namen, das man sich kostenlos herunterladen kann:
http://www.domainbuch.de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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