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08.10.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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gatwick.com - Mauscheleien bei der WIPO?

Der Inhaber von gatwick.com steht im Streit mit der Flughafengesellschaft BBA.

Er zweifelt die Kompetenz der WIPO an, eines der von ICANN eingesetzten Schiedsgerichte, das Domain-Streite nach der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) entscheidet. Und er haelt die UDRP fuer reformbeduerftig.

Wie "The Register" berichtet, ist Bob Larkin Inhaber der Domain gatwick.com, auf der er ein Wirtschaftsportal fuer die Surrey im Sueden Londons anbietet, rund um die Stadt Gatwick. Diese Domain neidet ihm das Flughafenunternehmen BAA, das, wie Larkin und sein Prozessvertreter erklaeren, mit ueblen Tricks versucht, es ihm im Rahmen eines WIPO-Verfahrens abzujagen. Die Vorwuerfe gegen BAA sind handfest: zunaechst provozierte BAA das Tatbestandsmerkmal der Boeswilligkeit, indem es durch Dritte ein Angebot, die Domain zu verpachten, aus Larkin heraus kitzelte. Alsdann vereitelte BAA die Zustellung des Antrags, indem es eine falsche eMail-Adresse von Larkin angab.

Aber auch der WIPO selbst wirft Larkin vor, nicht korrekt zu arbeiten: Er beantragte ein Drei-Richter-Panel, was ihn US$ 2.000,- kostete. WIPO war jedoch nicht in der Lage, "neutrale" Richter bereitzustellen. Fast alle Richter auf zwei Auswahllisten waren bereits von BAA engagiert worden, und hatten zu deren Gunsten entschieden.

Schliesslich meint Larkin, der jetzt die Durchsetzung eines fairen WIPO-Verfahrens beim High Court durchsetzen will, muesse die UDRP ueberprueft und angepasst werden. Die UDRP-Rechtsprechung weiche erheblich von den Vorgaben dieser Verfahrensordnung ab. Die urspruengliche Fassung der UDRP sei nicht mehr zeitgemaess, sie entspreche nicht mehr den Gegebenheiten des Internets. Gerade die Vorgabe, schnell einen Domain-Streit zu entscheiden, sorge fuer einen Mangel an Qualitaet bei der Entscheidung. Das muesse man aendern.

Wie sich das WIPO-Verfahren (D2004-0555), das seit dem 2. August anhaengig ist, weiter entwickelt, wird man sehen. Dass die Aufmerksamkeit, die Larkin auf die Schwaechen der WIPO und der UDRP richtet, etwas bewirkt, bleibt lediglich zu hoffen. Ob sich tatsaechlich etwas aendert, ist dagegen fraglich.

Details zu den Vorwuerfen finden Sie unter unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=341

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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