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08.10.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| LG Goerlitz - Haftungsrisiko fuer Provider steigt |
| Das Landgericht Goerlitz hat mit Urteil vom 31.8.2004 (Az. 1 O 127/03) einen Domain-Provider zum Schadensersatz gegenueber einem Kunden verurteilt, dessen Registrierungsauftrag nicht binnen einem Tag bearbeitet wurde und deshalb fehlschlug.
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| Der entstandene Schaden belaeuft sich auf ueber EUR 14.000,-.
Wie heise.de berichtet, hat der Klaeger lediglich einen Teilbetrag des Schadens gerichtlich geltend gemacht. Der verurteilte Provider hat damit geworben, Registrierungen binnen einem Tag auszufuehren. Der Klaeger hat freitags den Registrierungsauftrag online erteilt. Dies bestaetigte der Provider. Allerdings wurde die Registrierung auf Seiten der DENIC nicht umgesetzt und eine entsprechende Fehlermeldung an den Provider uebermittelt. Diese Fehlermeldung wurde erst am folgenden Montag bearbeitet, jedoch hatte bereits am vorausgegangenen Sonntag ein Dritter die Domain registriert.
Das LG Goerlitz verurteilte den Provider zum Schadensersatz. Der entstandene Schaden belaufe sich auf den Wert der nichtregistrierten Domain, der EUR 14.000,- betrage, die Kosten fuer die Registrierung einer Ersatzdomain und die Umgestaltung der Internetseite, die auf die urspruengliche Domain abgestimmt war.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskraeftig, der Provider hat Berufung eingelegt.
Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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