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28.10.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| nobia.se - Markenverletzung durch Schweden-Domain |
| In einer Domain-Rechtsentscheidung (Urteil vom 31.07.2003, Az. 4 U 40/03) mit markenrechtlichem Bezug stellte sich fuer das OLG Hamm die Frage nach laenderuebergreifenden Internetangeboten: Werden danach die Kennzeichenrechte eines Unternehmens in Deutschland durch die Internetpraesenz eines schwedischen Unternehmens in Schweden verletzt?
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| Das schwedische Unternehmen Nobia AB vertreibt Kuechen von namhaften Herstellern. Auf seiner Internetseite nobia.se hatte es auch eine deutschsprachige Sektion eingerichtet. Der deutsche Kuechenhersteller Nobilia-Werke sah seine Markenrechte durch das Angebot der Nobia AB verletzt. Das LG Bielefeld gab dem deutschen Unternehmen Recht. Das OLG Hamm hatte nun die Entscheidung zu ueberpruefen - und bestaetigte sie.
Interessant an der Entscheidung ist einerseits, dass das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Kennzeichen Nobilia und Nobia feststellte, und andererseits sich diese Verwechslungsgefahr nach Ansicht des Gerichts auf die lediglich in Deutschland seit 1967 und 1977/79 registrierten Marken von Nobilia auswirkt.
Das OLG Hamm sieht in den deutschsprachigen Informationsseiten auf nobia.se ein gezielt auf deutsche Kunden zugeschnittenes Angebot. Der bestimmungsgemaesse Gebrauch der Internetseite richtet sich auch an den deutschen Verbraucher und geraet deshalb in Konflikt mit den in Deutschland registrierten Marken der Nobilia-Werke. Die Nutzung der schwedischen Domain-Endung schliesst den Bezug der Internetseite zu Deutschland nicht aus. Faktoren, anhand der man den bestimmungsgemaessen Gebrauch feststellt, sind Sprache, Vertrieb und anderes, was in dem Angebot auch deutsche Kunden ansprach.
Eine vergleichbare fruehere Entscheidung des OLG Hamburg (hotel-maritime.dk, Urteil vom 02.05.2002, Az. 3 U 212/01) sah keinen Inlandsbezug seitens des Angebots eines Ferienhotels in Daenemark, das das deutsche Publikum ansprach. Die Differenzierung beider Entscheidungen ist berechtigt, denn in der Entscheidung ueber die Domain hotel-maritime.dk handelt es sich um Werbung fuer Hotels, die sich im Ausland befinden und bei denen die entsprechende Dienstleistung nur dort erbracht werden kann. Die Markenkuechen koennen hingegen auch in Deutschland eingebaut werden.
Die Entscheidung des OLG Hamm liegt noch nicht vor. Einen Kommentar findet man unter:
http://www.kanzlei.biz
Die Entscheidung des OLG Hamburg findet man unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020317.htm
Spezialisierte Anwaelte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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