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02.12.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu (dotEU) - Markeninhaber im Vorteil? |
| Wie zuvor bei der Einfuehrung von .info und .biz geht auch dem Start der europaeischen Top Level Domain .eu (dotEU) eine Sunrise Period voraus, binnen derer Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden duerfen.
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| Doch wer eine Marke hat, kann sich lange noch nicht entspannt zuruecklehnen. Und wer keine hat, kann jederzeit eine anmelden.
Um moeglichem Missbrauch bei der Registrierung der neuen Adressen vorzubeugen, geht dem Registrierungsbeginn einer neuen Top Level Domain inzwischen regelmaessig eine so genannte Sunrise Period voraus. Im Fall von dotEU ist sie zweistufig; im EU-Jargon spricht man von einer gestaffelten Registrierung. In der ersten Phase der gestaffelten Registrierung duerfen neben oeffentlichen Einrichtungen im wesentlichen nur nationalen Marken und/oder Gemeinschaftsmarken von den Inhabern zur Registrierung angemeldet werden. Der als Domain angemeldete Begriff muss dabei der eingetragenen Marke entsprechen; Wortmarken mit Leer- oder auch Interpunktionszeichen koennen diese durch Bindestriche ersetzen, oder ohne Leerzeichen zusammengefuegt werden.
Wer also schon Inhaber einer Marke ist, hat im Poker um seine .eu-Domain gute Karten. Zur Sorglosigkeit besteht aber kein Grund: gemaess den Public Policy Rules muessen alle Antragsteller dem noch zu benennenden Validation Agent Nachweise zureichen, aus denen ihre Rechte hervorgehen. Der Antragsteller muss die Nachweise dabei so rechtzeitig abschicken, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Beantragung der Domain beim Pruefer eingegangen sind; andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Der Eingangszeitpunkt wird akribisch festgehalten. Daher sollten zum Beispiel wichtige Dokumente zum Nachweis eigener Rechte wie die Markenurkunde, vorsorglich in beglaubigter Kopie, und Eintragungsdaten fruehzeitig bereitgehalten werden, um in der Eile keinesfalls Fristen zu versaeumen. Da schon in der Sunrise Period der Prioritaetsgrundsatz "first come, first served" gilt, ist rasches Handeln gefragt. Wie so oft bei Domains zahlt sich Schnelligkeit aus.
Wer noch keine Marke hat, aber mit dem Gedanken an eine Anmeldung spielt, sollte folgendes wissen: eine nationale Marke gewaehrt dem Inhaber ein ausschliessliches Recht, seine Marke zu nutzen. Die Eintragung einer nationalen Marke beim DPMA kostet derzeit EUR 300,- und beinhaltet die Gebuehr fuer drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Eine Anwaltspflicht besteht im Rahmen der Eintragung grundsaetzlich nicht, ist jedoch sehr ratsam. Doch Vorsicht: wer jetzt noch schnell eine Marke anmeldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der .eu-Sunrise Period Beruecksichtigung findet. Erfahrungsgemaess legt die Registry fuer den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr teilnahmeberechtigt. Ob und wann ein solcher Stichtag bei .eu festgelegt wird, ist offen. Wer jedoch auch bei anderen neu eingefuehrten Top Level Domains kuenftig auf Nummer sicher gehen will, faehrt mit einer Markenanmeldung auf keinen Fall verkehrt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter:
http://www.dpma.de/index.htm
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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