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16.12.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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awd-aussteiger.us - (k)eine Domain zuviel

Vor einem Jahr scheiterte die Klage des AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) gegen die Inhaberin der Domain awd-aussteiger.de, worunter ein Forum ueber den AWD laeuft (OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003, Az.: 3 U 117/03).

Da das nicht klappte, wandte sich das Unternehmen gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us, und war damit vor dem OLG Hamburg (Urteil vom 23.04.2004, Az.: 3 U 65/04) erfolgreich. Die Entscheidungsgruende liegen nun vor.

Hintergrund fuer das Urteil ist folgender: Ein unzufriedener ehemaliger Vermittler des boersennotierten Finanzberaters AWD baute im Juli 2002 unter dem Namen awd-aussteiger.de ein Forum fuer Aussteiger aus dem Unternehmen auf, und berichtete dort ueber seine mehr als vierjaehrige Erfahrung mit dem AWD. Nach einem frischen Relaunch der Webseite im Dezember 2002 erging eine von AWD beantragte einstweilige Verfuegung vom 17.12.2002 des LG Hamburg, und das Forum wurde geschlossen. Grund dafuer waren nicht etwa kritische Inhalte, sondern eine vermeintliche Kennzeichenrechtsverletzung, die sich aus der Nutzung des Firmennamens AWD im Domain-Namen ergeben sollte. Das Verbot des LG Hamburg wurde vom OLG Hamburg am 18.12.2003 (Az.: 3U 117/03) aufgehoben, weil keine markenmaessige Nutzung des Kennzeichens "awd" vorlag. Der Betreiber durfte von da an die Domain awd-aussteiger.de als Internet-Adresse wieder nutzen.

In dem zweiten Verfahren, das sich gegen die Nutzung der Domain awd-aussteiger.us wandte, die nun von einem anderen Familienmitglied betrieben wurde, war die Klaegerin erfolgreich. Das OLG Hamburg sieht die Entscheidung als Fortsetzung des Urteils vom 18.12. 2003. Im Laufe des Prozesses uebertrug der Domain-Inhaber die Domain auf den AWD, so dass das Gericht nur noch ueber die Kosten zu entscheiden hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Unterlassungsanspruch aus §§ 824, 826 BGB wegen Verletzung des Unternehmerpersoenlichkeitsrechts begruendet gewesen waere. Waehrend die Domain awd-aussteiger.de im Hinblick auf die Verwendung eines AWD-kritischen Forums nicht zu beanstanden ist, sei fuer die Verwendung der .us-Domain kein schuetzenswertes Interesse des Domain-Inhabers erkennbar. Eine Begruendung dazu bleibt das Gericht allerdings schuldig. Als zusaetzlichen Grund fuehrt das Gericht jedoch auf, dass "die deutschsprachig gebildete Domain fuer eine redliche Nutzung in den USA keinen plausiblen Sinn macht. (...) Eine weitere AWD-abtraegliche Domain erhoeht die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit zum Nachteil der Antragstellerin nicht unerheblich und beeintraechtigt deren Wertschaetzung."

Also: ein Domain-Name reicht aus, um zu sagen, was zu sagen ist. Etwas anderes duerfte fuer einen ganz anderen Domain-Namen gelten, der auf den selben Inhalt verlinkt ist.

Die Entscheidung zu awd-aussteiger.us finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040273.htm

Die Entscheidung zu awd-aussteiger.de finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040164.htm

Mehr zur Entscheidung awd-aussteiger.de unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=241

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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