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21.01.2005 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Gutes Recht - Checkliste fuer Webseiten |
| Beim renommierten Law-blog gibts eine Checkliste fuer Menschen, die ein wenig verunsichert sind, was man denn nun mit einer Domain und deren Inhalten alles darf und was nicht, und worauf man achten sollte.
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| Die Checkliste ist ein erster Einstieg in die Materie.
Als Richtschnur fuer die Domain-Registrierung dienen schon seit laengerem "Die Sieben Goldenen Domainregeln". Danach sollte man keine Marken, keine Namen von Unternehmen oder Prominenten, keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software, Buechern, keine Staedtenamen und Kfz-Kennzeichen, keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen und keine Tippfehler-Domains registrieren. Den Handel mit Domains sollte man nur mit "ungefaehrlichen" Domains taetigen.
Inhaltlich muss man darauf achten, sofern man Anbieter von Telediensten und Mediendiensten ist, ein Impressum einzurichten. Es sind also die Regeln des Telediensteanbietergesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MdStV), die die Angaben fuer das Webimpressum regeln, zu beruecksichtigen. Weiter zu beachtende gesetzliche Regelungen sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regeln des Urheberrechts (UrhG). Letzteres ist von Belang wenn man Daten und Informationen von Dritten uebernimmt.
Fuer Unternehmer, die ueber den Internetauftritt verkaufen, sind auch zahlreiche Paragraphen des Buergerlichen Gesetzbuches zu beruecksichtigen, angefangen vom normalen Kaufrecht (§§ 433 BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB) ueber die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) bis hin zu den Regeln besonderer Vertriebsformen (§§ 312 ff BGB), die unter anderem die Fernabsatzvertraege regeln (§ 312 c BGB).
Eine nicht zu unterschaetzende Rolle spielt auch das Datenschutzrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) die Erhebung, Verbreitung und Nutzung von Daten regelt. Kundendaten muessen nach strengen Regeln gehandhabt und duerfen nicht leichtfertig an Dritte weitergegeben werden.
Die Gesetze findet man problemlos im Internet. Man muss jedoch darauf achten, die jeweils aktuellen Texte zu bekommen. Eine der besten Quellen hierfuer ist juris.de:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
Die Checkliste von Law-Blog.de mit Links zu weiterfuehrenden Artikeln findet man unter:
http://www.law-blog.de/archives/000142.html
Die "Sieben Goldenen Regeln" mit exemplarischen Gerichtsentscheidungen findet man unter:
http://www.domain-recht.de/recht/
Spezialisierte Anwaelte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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