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27.01.2005Hostsuche Newsmeldung
 
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vaterschaftstest.ag - tipp.ag und die Folgen

Der Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag sieht sich einer Klage vor dem Landgericht Hamburg ausgesetzt, da er als Inhaber einer .ag-Domain nicht zugleich Inhaber einer entsprechenden Aktiengesellschaft ist.

Die Klage gegen ihn erfolgt offenkundig im Zuge des Urteils des OLG Hamburg ueber tipp.ag.

Ein gutes halbes Jahr ist es her, dass das OLG Hamburg sein Urteil (vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) im Rechtsstreit um die Nutzung des Zeichens tipp.AG bzw. tipp.ag faellte und die Ansicht vertrat, .ag-Domains duerften ausschliesslich von gleichnamigen Aktiengesellschaften registriert werden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, da das OLG der Ansicht ist, der Rechtsstreit habe keine grundsaetzliche Bedeutung. Die Beklagte legte das einzig moegliche Rechtsmittel ein: die Nichtzulassungsbeschwerde. Ueber sie wird der BGH dieser Tag entscheiden.

Mit der neuen Klage gegen Oliver Penzel, Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag, wird die umstrittene Ansicht des OLG Hamburg nun aufgegriffen und versucht, Kapital daraus zu schlagen. Die Literatur hat in zahlreichen Artikeln sehr deutlich gemacht, dass das Urteil aus Hamburg im Hinblick auf die enge Verzahnung von Domain-Inhaber und moeglicher Bedeutung der Domain-Endung abwegig ist. Die Domain-Endungen werden willkuerlich fuer eine laenderspezifische Vermarktung interpretiert, stehen dabei aber in keinem Zusammenhang mit den Registrierungsbedingungen, die gerade die Registrierung solcher Domains fuer jeden ermoeglichen.

So werden beispielsweise die Top Level Domains .fm, .tv, .ws und .cd als Radio-, Fernseh-, Website- und CD-Domains beworben. Ein Gericht kaeme allerdings nicht auf die Idee, dem Inhaber einer .tv-Domain vorzuschreiben, einen Fernsehsender gleichen Namens zu betreiben. Und das sind jeweils Interpretationen der Abkuerzungen; .ag laesst sich auch als Arbeitsgemeinschaft oder Amtsgericht verstehen. Zuletzt bleibt es aber die Laenderkennung von Antigua und Barbuda.

Es ist zu wuenschen, dass das LG Hamburg das Verfahren ueber die Domain vaterschaftstest.ag aussetzt, bis der Rechtsstreit um tipp.ag endgueltig geklaert ist. Das kann unter Umstaenden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, je nach dem ob der BGH die Revision zulaesst oder nicht.

Die Entscheidung des OLG Hamburg zu tipp.ag findet man zum Beispiel unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040262.htm

Weitere Informationen zur Entscheidung des OLG Hamburg ueber tipp.ag finden Sie hier:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=313
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=196

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de/

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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