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17.03.2005 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .us - kommt das Aus fuer anonyme Domains? |
| Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das US-amerikanischen Wirtschaftsministerium dem US-Unternehmen Neustar, Verwaltungsstelle des US-Laenderkuerzels .us und Tochterunternehmen von .biz-Verwalter Neulevel, bereits Anfang Februar untersagt, anonyme Domain-Registrierungen zu erlauben.
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| Die Entscheidung, die wie ein Blitz aus heiterem Himmel auf die Domain-Registrare einschlug, koennte schon bald das Aus fuer anoyme Domain-Registrierungen bedeuten.
Was war passiert: Anfang Februar ordnete die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) des US-Handelsministeriums gegenueber .us-Verwalter NeuStar offiziell an, dass Domain-Registrare kuenftig .us-Domains nicht mehr anonymisiert registrieren duerfen. Der Bannstrahl der US-Regierung trifft damit vor allem das "domains by proxy"-Angebot von GoDaddy. Dort wird anstelle des eigentlichen Domain-Inhabers gegen Zahlung erhoehter Registrierungsgebuehren der Registrar sowohl als "Eigentuemer" als auch als admin-c der Domain im WHOIS-Verzeichnis eingetragen. Der Domain-Inhaber kann seine Domain aber weiterhin jederzeit verkaufen, verpachten oder loeschen. Die Einzelheiten regeln die Registrare meist in aeusserst umfangreichen Vertragsbedingungen. Die ersten Anbieter sind bereits seit etwa drei Jahren auf dem Markt, und erfreuen sich regen Zulaufs. So sind etwa von den 300.000 .us-Domains bei GoDaddy rund 23.000 anonym angemeldet; bei NSI sind es weitere etwa 2.500 .us-Domains.
Die Anordnung kam daher nun wie aus heiterem Himmel und ohne jede Vorwarnung; wer ihr nicht Folge leiste, werde sein Recht auf Verkauf von .us-Domains verlieren. Bestehende Registrierungen muessten in jedem Fall unverzueglich korrigiert werden. Fuer die Behoerde sei dieser Schritt keine Aenderung, sondern lediglich eine Klarstellung der geltenden Regelungen, wie ihr Sprecher Clyde Ensslin betonte. Scharfe Kritik kam dagegen wie erwartet von Go-Daddy-Gruender Bob Parsons, dem Center for Democracy and Technology in Washington sowie dem Electronic Privacy Information Center. Nach ihrer Auffassung verstoesst die Anordnung unter anderem gegen den ersten Verfassungszusatz, der ein Recht auf anonyme Meinungsfreiheit garantiere, und das Recht auf Privatsphaere.
Fuer Parsons scheint .us nur der erste Schritt; nach seiner festen Ueberzeugung werde die US-Regierung das Verbot schon bald auch auf .com- und .net-Domains ausdehnen, sollte es gelingen, bei .us den ersten Schritt zu machen. Er gab an, Verhandlungen mit Vertretern des US-Senats und dem US-Repraesentantenhaus aufgenommen zu haben, um dem Vorgehen der Regierung ein Ende zu setzen. Der Ausgang erscheint jedoch mehr als ungewiss.
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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