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03.11.2005 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Haftung - Schadensersatz bei Provider-Ausfall? |
| Der Ausfall des Webhosters ist ärgerlich - nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Hoster selbst.
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| Das Internet beruht darauf, dass alle Internetseiten jederzeit abrufbar sind. Das gilt vor allem für Internetangebote, mit denen Geld verdient wird. Wenn diese ausfallen, ist der Schaden unter Umständen erheblich, aber gibt es auch Schadensersatz?
In seinem lesenswerten Artikel "Schadensersatz bei Webhosting-Ausfall" setzt sich Rechtsanwalt Dr. Bahr mit der Problematik auseinander. Er legt aus Anlass des am 22. Oktober 2005 gegebenen längeren Ausfalls beim Internet Service Provider (ISP) all-inkl.com die rechtlichen Hürden für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dar, und wirft Blicke auf eine Entscheidung des AG Charlottenburg (Urteil vom 11.02.2002, Az.: 208 C 192/01) zu dem Thema.
Dr. Bahr schraubt den Ärger gegen den einen, vermeintlichen Verursacher zunächst herunter: Nicht immer ist der ISP derjenige, bei dem der Fehler auftritt, es kann auch ein Dritter sein. Im Falle all-inkl.com verursachte ein defektes Switch bei dem Full Service Provider Lambdanet den Ausfall, wie die Lambdanet-Pressesprecherin Mirja Weinert bestätigte.
Dass dem Grunde nach Schadensersatzansprüche bei einem Webhostausfall entstehen, leuchtet jedem ein; aber ob der Webhoster dafür auch haftet, ist die andere Frage. Dr. Bahr zeigt anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) großer Webhoster, wie diese ihr Haftungsrisiko korrekt verringern. In AGB wird üblicherweise lediglich eine Verfügbarkeit von ca. 99% im Jahresmittel garantiert. Darüber hinaus wird die Haftung für Fehler, die bei Dritten liegen, ausgeschlossen. Über solche Klauseln müssen sich Webhoster absichern, anders könnten sie die gewünschte Dienstleistung zu konkurrenzfähigen Preisen nicht anbieten.
Die andere Seite ist, den beim Kunden entstandenen Schaden auch zu belegen. Das dürfte in der Regel schwer fallen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den Schaden schätzt. Aber bereits die notwendigen Daten beizubringen, auf deren Grundlage eine Schätzung erst möglich wird, ist aufwändig und schwer.
Die Entscheidung des AG Charlottenburg findet man unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020066.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de/
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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