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19.11.2005 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu (dotEU) - Schlussspurt für Markeninhaber |
| Nur noch wenige Wochen, dann beginnt am 7. Dezember 2005 mit dem Startschuss für Phase I der Sunrise Period die Einführung der Europa-Domain .eu (dotEU).
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| Doch für alle Inhaber von Markenrechten heisst es schon jetzt, sich zu beeilen - denn wer sich erst nach dem 7. Dezember 2005 um seine Domains kümmert, könnte im Wettrennen um die besten .eu-Adressen schon verloren haben.
Den offiziellen Auftakt der Einführung von dotEU markiert der 7. Dezember 2005. Ab diesem Tage können Inhaber eingetragener Marken ihre Domain bevorrechtigt anmelden. In Phase zwei, die zwei Monate später am 7. Februar 2006 startet, können dann auch die Inhaber anderer "früherer Rechte", darunter Firmen- und Handelsnamen sowie Geschäftsbezeichnungen, von deren Inhabern zur Registrierung angemeldet werden. Abgeschlossen wird der Einführungsprozess am 7. April 2006 mit dem Beginn der so genannten Live-Registrierung für die Allgemeinheit; ab diesem Tag können .eu-Domains praktisch von jedermann aus einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten registriert werden.
Doch gerade Markeninhaber sollte keinen Tag mehr versäumen und schon jetzt ihre .eu-Domains bei einem akkreditierten Registrar eigener Wahl vormerken, um sich so den möglicherweise entscheidenden Vorteil zum Schutz der Marke gegen Domain-Grabber und Cyberpiraten zu verschaffen. Da mit dem Startschuss am 7. Dezember der Grundsatz "first come, first served" gilt, versuchen die Registrare ab der Sekunde Null, sämtliche bei ihnen vorangemeldeten Domains zur Registrierung zu bringen; bei mehreren Anmeldungen für die selbe Domain setzt sich dann der schnellere durch. Wer daher seine Domains erst am 8. Dezember 2005 oder noch später anmeldet, muss angesichts einer erwarteten Anzahl von vielen hunderttausend vorgemerkten .eu-Domains mit einer deutlich schlechteren Ausgangsposition rechnen. Kaum Erfolg verspricht, sein Glück auf eigene Faust zu versuchen; dies wäre sowieso nur über einen akkreditierten Registrar möglich, gegen dessen automatisierte Anmeldungen regelmäßig kaum eine Chance auf eine schnellere Zuteilung besteht. Mit dem Beginn der Live-Registrierung im April 2006 sind dann schließlich nur noch solche Domains erhältlich, die in der Sunrise Period noch nicht vergeben worden sind. Wann immer möglich, ist es daher dringend zu empfehlen, .eu-Domains schon in der Sunrise Period zur Anmeldung zu bringen, um so die eigenen Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen.
Wer sich unsicher ist und prüfen lassen möchte, welche Domains er aufgrund seiner Rechte in der Sunrise Period anmelden darf und darüber hinaus je nach Art des Rechts eidesstattliche Erklärungen benötigt, sollte sich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Sunrise-Dienstleistungen bieten etwa die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Bettinger, Schneider und Schramm in München oder die Kanzlei Muth & Puchta in Gauting. Gerade das komplexe Sunrise-Verfahren samt seiner Nachweisvorschriften lassen es ratsam erscheinen, sich professioneller anwaltlicher Hilfe zu bedienen; eine Liste mit zahlreichen weiteren spezialisierten Anwälten im gesamten deutschsprachigen Raum finden Sie unter domain-anwalt.de.
Spezialisierte Anwälte für .eu Sunrise finden Sie unter:
http://www.domain-info.de/
http://www.mp-anwaelte.de/
http://www.domain-anwalt.de/
Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
http://www.eu-domains.info/
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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