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02.12.2005 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu - der Countdown läuft! |
| Nicht einmal mehr eine Woche, dann ist es endlich soweit.
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| Gut neun Jahre, nachdem erstmals ein Vorstoß in Richtung Schaffung einer eigenen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) laut angedacht worden ist, fällt am 7. Dezember 2005 mit Phase 1 der Sunrise Period der Startschuss für die spannendste Neueinführung einer Domain-Endung in der Domain-Geschichte. Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmal die wichtigsten Daten und Fakten zusammenstellen.
Die Einführung verläuft in drei Phasen: ab dem 7. Dezember 2005 können zunächst Inhaber von eingetragenen Marken und öffentliche Einrichtungen ihre .eu-Domains bevorrechtigt anmelden. Zwei Monate später, am 7. Februar 2006, folgen sonstige frühere Rechte, darunter Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen, die handelsrechtliche Firma und Familiennamen. Wieder zwei Monate später, am 7. April 2006, beginnt dann die allgemeine Registrierung. Wer an der Sunrise Period teilnimmt, muss seine Rechte in einem Validierungsverfahren nachweisen; die Validierung erfolgt über PwC (PricewaterhouseCoopers) in Brüssel. In jeder Phase gilt: anmeldeberechtigt sind nur Personen, Unternehmen und Organisationen aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer. Die Registrierung erfolgt ausschließlich (und schon in der Sunrise Period) über akkreditierte Registrare. Wenn nur irgend möglich, sollte man seine Wunsch-Domains schon jetzt vormerken, um sie dann entweder in der Sunrise Period oder später in der allgemeinen Registrierung automatisiert zur Anmeldung bringen zu lassen; zudem erhöht die Teilnahme an der Sunrise Period die Wahrscheinlichkeit, die .eu-Domain auch tatsächlich zu erhalten. Die Kosten für die Registrierung und die Teilnahme an der Sunrise Period sind übrigens nicht festgelegt, sondern den Registraren überlassen. Wer glaubt, dass seine Rechte oder EU-Vorschriften verletzt sind, kann schließlich die Zuteilung von .eu-Domains in einem eigenen Schiedsverfahren angreifen.
Unterdessen versuchen schweizer Unternehmen und Behörden, noch auf den fahrenden .eu-Zug aufzuspringen. So bemüht sich die eidgenössische Kommission für Kommunikation in Verhandlungen mit der EU, ebenfalls .eu-Domains anmelden zu dürfen. Die Gespräche blieben bisher aber erfolglos, und Peter Fischer, der stellvertretende Direktor der Kommission, äusserte wenig Hoffnung auf Änderung. Die Schweizer fürchten vor allem den Verlust der klassischen Touristen-Domains wie switzerland.eu und matterhorn.eu, die nun in Händen von Grabbern und Cyberpiraten landen werden. Einziger Ausweg für Unternehmen scheint die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Deutschland, die allerdings schon für umgerechnet EUR 25,- zu haben sein soll; öffentliche Einrichtungen bleibt dieser Weg jedoch versperrt.
Die dotEU-Regeln findet man unter:
http://www.eurid.eu/en/launch/index_html
Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
http://www.eu-domains.info/
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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