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10.02.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| aresstrom.de - Vertragsstrafe bei Domain-Nutzung? |
| Seit längerem liegen die Stadtwerke Kiel, deren Mannheimer Mut-
ter MVV Energie AG und die Ares Energie AG aus Berlin im Dauer-
clinch. Während bisher die Stadtwerke Kiel in mehreren Verfah-
ren bluten mussten, verbucht man dort nun einen ersten Sieg.
"Welt.de" meldet einen teuren Rechtsstreit, in dem es auch um
die Nutzung der Domain aresstrom.de geht.
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| Nachdem eine Tochter des Mannheimer Energiekonzerns MVV, die
Stadtwerke Kiel, im Jahr 2001 von der Berliner Ares AG die Ver-
triebstochter Energie-direkt GmbH gekauft hatte, nutzte das
Kieler Unternehmen den Markennamen und die Domain aresstrom.de.
Die Stadtwerke Kiel sollen sich im Kaufvertrag unter anderem
verpflichtet haben, die Marke "ares" nur innerhalb vertraglich
vereinbarter Grenzen zu nutzen. Im Falle einer Verletzung der
Vereinbarung sah man eine Vertragsstrafe vor, die die klagende
Ares AG im Prozess mit EUR 1,4 Mio bezifferte.
Das Berliner Unternehmen behauptete, die vereinbarten Grenzen
der Nutzung der Marke "ares" sei seitens der beklagten Stadt-
werke Kiel überschritten und das Markenrecht mehrfach verletzt
worden. Doch das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 163/05) wies die
Klage der Berliner Ares Energie AG ab und begründete dies mit
widersprüchlichem Verhalten, das gegen Treu und Glauben (§ 242
BGB) verstoße. Erst scheint man mit der Nutzung von Marke und
Domain einverstanden zu sein, dann, 2005, klage man dagegen und
verlange Vertragsstrafe. So gehe es nicht. Das Urteil ist lei-
der noch nicht online verfügbar.
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/ |
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