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22.04.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu – Technik verhindert Domain-Transfer |
| Jahrelang hat so mancher gefiebert, bis die Europa-Domain endlich online gegangen ist. Doch kaum ist die Live-Registrierung gestartet, gibt es bei der Änderung rund um .eu-Domains noch viele unvorhergesehene Probleme. Mit Abhilfe ist bereits in Kürze zu rechnen. |
| Zahlreiche Domain-Spekulanten, sei es gewerblich oder nur zu Hobby-Zwecken, haben bei der Einführung von .eu gehofft, mit einer der begehrten attraktiven .eu-Domains ohne viel Arbeit viel Geld zu verdienen. Und die Hoffnung war nicht ganz unberechtigt: wenige Tage nach dem Start finden sich bei der Domain-Handelsbörse Sedo bereits viele tausende .eu-Domains, die teils zu Preisen von weit jenseits der EUR 10.000,- angeboten werden, und bei denen teils schon eine Einigung zwischem dem Inhaber und dem Interessenten erzielt wurde. Doch noch steht einem reibungslosen Handel eine (kleine) technische Hürde entgegen: derzeit sind noch keine Änderungen an einer Domain möglich. Aktionen wie beispielsweise die Löschung, ein Inhaberwechsel oder ein Transfer können daher vorläufig noch nicht durchgeführt werden. Die Ursache hierfür liegt in einem noch nicht implementierten Protokoll bei EURid und nicht bei den jeweiligen Domain-Registraren.
Ins Leere geht daher übrigens auch, wer sich etwa als Markeninhaber in seinen Rechten verletzt sieht und eine Übertragung einer .eu-Domain verlangt. Zum einen kennt die deutsche Rechtsprechung einen solchen Übertragungsanspruch grundsätzlich ohnehin nicht; zum anderen schließen praktische Gründe eine solche Änderung an der Domain noch aus. Allerdings soll sich dies schon in Kürze ändern; zwar sind keine genauen Informationen verfügbar, allgemein wird jedoch erwartet, dass binnen der nächsten vier Wochen auch bei .eu-Domains unproblematisch Änderungen erfolgen können. Registrare wie die united-domains AG werden ihre Kunden über ihre Internetseite informieren, sobald sich sich Neuigkeiten ergeben.
Besonderheiten gelten schließlich für .eu-Domains aus der Sunrise Period: auch wenn sie zugeteilt wurden, dauert es in der Regel noch weitere 45 Tage, bis sie aktiv im Netz erreichbar sind. Diese Schonfrist soll sicherstellen, dass innerhalb der 40-Tage-Periode nach der Entscheidung kein Streitschlichtungs-Verfahren gegen die Entscheidung von EURid eingeleitet worden ist.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666743 |
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