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05.05.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu – Landrush II startet am 7. Juni! |
| EURid, Verwalter der neuen Europa-Domain .eu (dotEU), hat den Starttermin für die zweite Landrush Period bekannt gegeben: ab dem 7. Juni 2006 wird zunächst ein erstes Paket von in der Sunrise Period angemeldeter, jedoch nicht zugeteilter .eu-Domains zur erneuten Registrierung durch die Allgemeinheit freigeben. |
| Am 7. Juni 2006 um Punkt 11.00 Uhr eröffnet sich auch der breiten Öffentlichkeit die Chance, nicht zugeteilte .eu-Domains aus der Sunrise Period zu registrieren. Betroffen sind also all jene Domains, für die zunächst frühere Rechte reklamiert worden sind, bei denen es der Anmelder jedoch beispielsweise versäumt hat, sein behauptetes Recht anhand geeigneter Dokumente nachzuweisen oder seine Unterlagen rechtzeitig bei PwC einzureichen. Eine vollständige Liste mit den neu anzumeldenden Domains wird EURid zwei Wochen vorher, am 24. Mai 2006, auf seiner Website veröffentlichen. Somit erhalten alle Interessenten eine faire Chance, diese Domains zu ergattern. Zwar wurde EURid bereits dafür kritisiert, Cybersquattern so Vorteile zu verschaffen, da der Kreis der betroffenen Domains vorab bekannt und daher erheblich eingeschränkt sei, so dass eine gezielte Vorauswahl getroffen werden kann, um eine der Domains zu erhalten. Doch nach Einschätzung von EURid könne jedermann, der an einer ganz bestimmten Domain interessiert ist, den aktuellen Stand ohnehin jederzeit über die WHOIS-Datenbank erfahren. Registrare wie etwa die Starnberger united-domains AG werden ihren Kunden rechtzeitig vor dem Termin die Möglichkeit bieten, diese .eu-Domains vorzumerken.
Bei dieser Aktion darf man freilich nicht übersehen, dass die Anmeldungen oft nur an Formalien scheiterten und nicht, weil das Recht des ursprünglichen Anmelders nicht besteht. Wer also seinerseits kein besonderes Recht aufzuweisen hat, eine der in der Landrush II freiwerdenden Domains zu registrieren, sollte sich des Risikos, hinterher abgemahnt zu werden, bewusst sein.
Für die Praxis noch bedeutender ist, dass inzwischen eine Übertragung von .eu-Domains sowie eine Änderung der WHOIS-Informationen möglich geworden ist. EURid hat mit einiger Verzögerung die notwendigen technischen Änderungen im EPP-Protokoll implementiert, so dass .eu-Domains damit voll funktionsfähige und übertragbare Handelsware geworden sind. Mit jeder Übertragung werden allerdings erneut Gebühren fällig, da ein neuer Registrierungszeitraum beginnt. Eingeleitet wird der Transfer wie gewohnt über den neuen (aufnehmenden) Registrar.
Zum Schluss noch ein Geheimtipp: die EU-Kommission hat im Vorfeld der Registrierung eine größere Anzahl von .eu-Domains für sich reserviert und damit der Registrierung entzogen. Darunter befinden sich neben geographischen Begriffen wie "netherlands" oder "niedersachsen" auch zahlreiche als problematisch erachtete Begriffe wie China, deutscher-osten, drama, lebensraum oder stefania (!). Wer als Privatperson oder Organisation gegenüber der Kommission dartun kann, dass er ein begründetes Interesse an einer dieser Domains hat, kann sich an EURid wenden und seinen Registrierungswunsch melden. Im Einzelfall besteht dann die Chance, doch noch eine dieser eigentlich gesperrten Domains zu erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666749 |
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