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02.06.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| barcelona.eu – Gericht stoppt Sunrise-Grabbing |
| Das Prager Schiedsgericht für Streitigkeiten um .eu-Domains scheint sich mit einiger Verzögerung zur echten Alternative für juristische Kämpfe um die neuen Internet-Adressen zu entwickeln. |
| Mit seiner Entscheidung zur Domain barcelona.eu hat das Schiedsgericht nun erstmals auch in einem Fall von Sunrise-Grabbing gegen allzu trickreiche Domain-Registrierung Stellung bezogen.
Waren es vor wenigen Wochen noch um die 100 Streitigkeiten, ist die Gesamtzahl an anhängigen .eu-Verfahren inzwischen auf weit über 200 gestiegen. Der weit überwiegende Teil der Streitigkeiten richtet sich gegen Entscheidungen von EURid, mit denen .eu-Domains in der Sunrise Period vergeben worden sind; doch auch einige dutzend Streite wegen missbräuchlicher oder spekulativer Registrierung werden zu entscheiden sein. Wie zu erwarten, stehen nicht nur angebliche Kennzeichenrechtsverletzungen, also zum Beispiel Markenrechtsverletzungen im Mittelpunkt, sondern vor allem Auseinandersetzungen um die begehrten allgemein beschreibenden Begriffe.
Zu den ersten wegweisenden Entscheidungen des Gerichts gehört der Streit um die Domain barcelona.eu. Die katalanische Stadt, die schon im Streit um barcelona.com Rechtsgeschichte schrieb, hatte EURid wegen der Zuteilung der Domain an die holländische Traffic Web Holding BV verklagt. Die Holländer hatten die Domain gleich zu Beginn der Sunrise Period angemeldet und sich auf die am 28. November 2005 angemeldete und zwei Tage später eingetragene Benelux-Marke an der Bezeichnung "barc & elona" berufen. Gemäß den Vergaberegeln konnte das "&" als Sonderzeichen bei der Anmeldung unberücksichtigt bleiben, so dass die Domain barcelona.eu angemeldet werden konnte und zunächst auch zugeteilt wurde. Das gleiche Spiel wiederholte sich bei 131 weiteren Städte- und Ländernamen, darunter bei "amst & erdam", "ath & ens" und "bo & snia".
Doch so geht es nach Ansicht des Gerichts nicht. So ist die Vorschrift in den Sunrise Rules, nach der der geschützte Begriff angemeldet werden muss, Sonderzeichen aber weggelassen werden können, doppeldeutig; denn Artikel 10.2 sieht auch vor, dass Sonderzeichen – falls möglich – ausgeschrieben werden sollen. Vorliegend wäre aber eine Anmeldung der ausgeschriebenen Variante barcundelona.eu gerade jederzeit möglich gewesen. Da somit ein Verstoss gegen die .eu-Regularien vorliegt, wurde die Zuteilung annulliert, eine Übertragung der Domain jedoch abgelehnt. Damit hat das Gericht die Tür für viele vergleichbare Fälle geöffnet, in denen die Domain-Inhaber nun fürchten müssen, ihre Adresse wieder zu verlieren. Über den Umweg der Landrush Period II, die am 7. Juni 2006 startet, könnten so schon weggeschnappt geglaubte Domains wieder in den Pool der freien und registrierbaren Domains zurückrutschen.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666764 |
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