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12.06.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Domain-Kiting – US-Registrar Dotster verklagt

Domain-Kiting – US-Registrar Dotster verklagt

Das von GoDaddy-Gründer Bob Parsons "Domain-Kiting" getaufte Phänomen des kurzzeitigen Antestens von Domain-Namen schlägt erste juristische Wellen: die Nobel-Kaufhäuser Neiman Marcus und Bergdorf Goodman haben den US-Registrar Dotster Inc. und sein Alter Ego RevenueDirect.com vor einem Gericht im US-Bundesstaat Washington unter anderem wegen Cybersquatting, Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb verklagt.

Die Kläger werfen Dotster in der 156seitigen Klageschrift vor, die Stellung als Domain-Registrar missbraucht zu haben, um in hunderten von Fällen (Tippfehler-)Varianten ihrer markenrechtlich geschützten Bezeichnungen als Domain zu registrieren und nur diejenigen Domains behalten zu haben, die den meisten Besucherstrom anzogen, wie etwa im Fall von NeimuMarcus.com, neumenmarcus.com oder bergmanngoodmann.com. Damit nützt Dotster eine Lücke im Registrierungssystem: das RFC 3915, das eine bestimmte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Löschung von Domains beschreibt, erlaubt es Registraren, eine erstmals registrierte Domain innerhalb von fünf Tagen zu löschen, ohne dass Gebühren hierfür fällig werden. Der Domain-Name wird also angemeldet, und kurz bevor Gebühren gezahlt werden müssten, wieder abgestossen. Binnen diesen kurzen Zeitfensters platziert der Registrar - so auch Dotster - unter der Domain einfache Suchmaschinenseiten mit weiterführenden und von Werbepartnern bezahlten Links. Klickt nun ein zufälliger Besucher auf einen dieser Werbelinks, klingelt die Kasse des Registrars, ohne dass er selbst große Kosten gehabt hätte.

Besonders übel aufgestoßen ist den Klägern, dass sich teilweise Werbung für direkte Konkurrenz wie Bloomingdales and JCrew durch die Werbelinks finden ließen. Doch auch Domains, die die Marken Disney, Ikea oder Google enthalten, finden sich in der Klageschrift als vom Domain-Kiting betroffen. Ebenfalls mitverklagt ist Scott Fish, ein Mitarbeiter von Dotster. Aus umfangreichen Anlagen zur Klage geht hervor, dass er etwa die Domain BergmanGoodman.com zum Kauf für US$ 1.000,– angepriesen hat und dabei vor allem auf den hohen Traffic aufmerksam machte. Letztlich wurde die Domain dann für US$ 800,– verkauft.

Ziel der Klage ist zum einen, dass die strittigen Domains übertragen werden; weitaus schmerzhafter wäre jedoch, wenn Dotster wie gefordert seinen Betrieb einstellen müsste. Dotster hat zur Klage bisher keine Stellung genommen; in einer ersten Reaktion war nur festzustellen, dass einige der Domains inzwischen abgeschaltet sind.

Quelle: Domain-Recht

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666768

 
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