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19.06.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Verwirrung um Rundfunkgebühren für PCs

Verwirrung um Rundfunkgebühren für PCs
Zehner-Regel soll nicht für Computer gelten

Wien (pte/19.06.2006/16:59) - Geplante Änderungen im deutschen Medienrecht sorgen auch in Österreich für Aufregung. Es wurde befürchtet, dass für Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte zusätzliche Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, denn laut Gesetz sind alle Geräte, mit denen man ORF-Programme empfangen kann, gebührenpflichtig. Die GIS versucht nun zu beschwichtigen und die Missverständnisse aufzuklären.

Privathaushalte entrichten für einen Standort eine einzige Gebühr, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte sich dort befinden. Für einen Computer ist also nur dann eine Gebühr zu entrichten, wenn er das einzige Empfangsgerät in einem Haushalt ist. Dies tritt in der Praxis jedoch selten ein, da es fast überall auch Fernsehgeräte und Radios gibt.

Bei größeren Unternehmen gilt die so genannte Zehner-Regel: Pro zehn Geräte muss eine einzige Gebühr entrichtet werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Hotels oder Elektrohändler. Die Zehner-Regel bezieht sich auf Radio und TV-Geräte, es ist nicht geplant, diese Regelung auch auf Computer auszudehnen. "Irrtümlich wurde der Schluss gezogen, dass Firmen die zum Beispiel 50 Computerarbeitsplätze haben, deswegen fünf zusätzliche Gebühren entrichten müssen", erklärt Herbert Denk, Marketingleiter der GIS gegenüber pressetext.

Eine eindeutige Regelung bezüglich der PCs ist in Vorbereitung. Ein genereller Verzicht auf Rundfunkgebühren für PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und außerdem auch in Hinblick auf künftige All-in-one-Units nicht praktikabel. Private Standorte werden auch weiterhin ihre Gebühren unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte entrichten. Bei der Regelung für Unternehmen wird noch nach einer zufrieden stellenden Lösung gesucht. Die GIS führt derzeit intensive Gespräche mit der Wirtschaftskammer und Interessensvertretungen, um eine akzeptable Regelung zu finden. "Die Überlegungen gehen in die Richtung, für einen Server, der Internetzugang für mehrere PCs herstellt, eine Gebühr zu entrichten", so Denk.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060619043

 
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