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22.08.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| PC-Rundfunkgebühr trotz fehlendem Angebot |
| PC-Rundfunkgebühr trotz fehlendem Angebot
VPRT fordert "weg mit Geräte gebundenem Abgabe-Modell"
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| Berlin (pte/21.08.2006/11:41) - Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist über das Internet derzeit nicht zu empfangen. Dennoch sollen deutsche PC-Besitzer mit Internetzugang bereits ab 1. Januar 2007 zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht schon ein Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet haben. ARD und ZDF sollen sich im Streit um die Einführung und die Höhe der Gebühr einem Bericht des Spiegels zufolge angenähert haben. Statt der Fernsehgebühr, die monatlich 17,03 Euro beträgt, soll für PCs mit Internetzugang die Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro entrichtet werden.
"Zwar halten wir die Einführung einer Rundfunkgebühr grundsätzlich für den falschen Weg. Wenn man sich davon schon nicht trennen will, dann halten wir es jedoch für das Mindeste, eine möglichst niedrige Gebühr zu erheben", betont Volker Kitz, Rechtsexperte beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), gegenüber pressetext. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) geht in seiner Kritik wesentlich weiter und fordert eine Grundsatzdiskussion über das Erhebungsmodell der Rundfunkgebühren. "Die Geräte gebundene Gebühr ist ein veraltetes Modell in Zeiten der wachsenden Konvergenz der Medien. Eine Rundfunkgebühr in dieser Form ist so nicht mehr haltbar - das ist der falsche Ansatz", so Hartmut Schultz, Sprecher der VPRT, im Gespräch mit pressetext.
Für das ZDF ist der Kompromiss, eine Radiogebühr einzuführen, allerdings kaum attraktiv, da das Zweite im Gegensatz zur ARD ein reiner Fernsehsender ohne Radioangebot ist. Daher stand das ZDF dieser Lösung in der Vergangenheit ablehnend gegenüber, da es befürchtete bei diesem Modell leer auszugehen. Dennoch soll sich laut dem Spiegel-Bericht eine Lösung zwischen ARD und ZDF abzeichnen. Mit der neuen Regelung soll ein PC mit Internetanschluss künftig einem Fernsehgerät gleichgestellt werden, unabhängig davon, ob er als Fernseher genutzt wird oder nicht. |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060821011 |
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