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04.10.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu – EU-Kommission zieht positives Fazit |
| Hoher Besuch bei EURid: Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin, hat vergangene Woche die zentrale Vergabestelle für alle .eu-Domains besucht, und zeigte sich von deren Entwicklung erfreut. Doch die Streitigkeiten um die neuen Adressen gehen munter weiter. |
| Begleitet von zwei Abgeordneten des Europäischen Parlaments, gratulierte Reding den Verantwortlichen von EURid in einer Rede zu einer der bisher erfolgreichsten Neueinführungen einer Domain-Endung. Über zwei Millionen vergebene Webadressen sprächen eine sehr deutliche Sprache. "Die Tatsache, dass .eu innerhalb weniger Monate zur drittgrößten ccTLD in Europa und zur siebtgrößten Adresszone weltweit werden konnte, hat EURids Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt", so ein Sprecher gegenüber heise.de. Der Besuch diente einem besseren Verständnis der Funktionsweise des Registrierungssystems, weshalb sich Reding auch den Prüfungsprozess mit Sunrise Period und der Validierung durch PricewaterhouseCoopers zeigen ließ. Wie am Rande ebenfalls bekannt wurde, spielt die EU mit dem Gedanken, dotEU auch für Länder der European Economic Area (EEA) zu öffnen. Damit wären .eu-Domains auch in Island, Liechtenstein sowie Norwegen erhältlich; selbst eine Öffnung für die Schweiz gilt dann als nicht ausgeschlossen. Derzeit handelt es sich jedoch um Spekulationen, konkrete Daten und Fakten gibt es nicht.
Handfest sind dagegen die andauernden gerichtlichen Streitigkeiten um die neuen Domains. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Prager Schiedsgericht in einer Entscheidung vom 7. September 2006 die Löschung von insgesamt 24 generischen und damit teilweise sehr wertvollen Domains aus der Sunrise Period entschieden. Zu den streitigen Domains zählten unter anderem haus.eu, kredit.eu, jobs.eu und reifen.eu. Der Beschwerdegegner hat sie auf der Basis von in Schweden registrierten Marken angemeldet. Alle Marken wurden im selben Muster registriert, und zwar als "A&R&Z&T", "B&L&U&M&E&N" oder 2F&K&K"; für keine dieser Domains betreibt er ein Gewerbe. Vor dem Hintergrund der "Barc&Elona"-Entscheidung zeichnete sich das Urteil frühzeitig ab: die Marken konnten keine Basis für die Registrierung solcher Domain-Namen sein, weil die Marken den Domain-Namen nicht entsprechen. Richtig glücklich dürfte die Beschwerdeführerin, eine GmbH mit Sitz in Salzburg, mit der Entscheidung dennoch nicht geworden sein: da dem Gericht nicht klar war, ob sie die Bedingungen für die Registrierung der bestrittenen Domain-Namen erfüllt, wurden die Registrierungen annulliert, die Domains also nicht übertragen.
Spannend dürfte noch die Auseinandersetzung um die 74.000 von EURid gesperrten Domains der Zypern-Connection sein: wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, haben Ovidio Ltd., Fausto Ltd. und Gabino Ltd. Klage vor einem Zivilgericht erhoben. Details sind bisher nicht bekannt.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666829 |
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