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25.10.2006 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Transfer – AuthCode für .com und .net |
| Wer mit seiner .com- oder .net-Domain von einem Registrar zu einem anderen umziehen will, muss schon bald neue Regeln beachten: im Zuge der Umstellung auf das neue Extensible Provisioning Protocol (EPP) führt VeriSign auch für .com und .net einen so genannten AuthCode ein. |
| Wie im richtigen Leben kommt es auch bei Domains vor, dass ein Umzug ins Haus steht, also der bisherige Registrar oder Provider wechselt. Die Praxis zeigt, dass ein solcher Providerwechsel oft mit Ärger und Problemen verbunden ist, allein weil die Mitwirkung des alten Registrars notwendig ist und dieser ungern einen Kunden verliert. Darüber hinaus droht bei einem solchen Umzug vor allem aber, dass die Domain verloren geht, frei wird und von einem Dritten (unbefugt) neu registriert wird. Um unabsichtlichen Domain-Verlusten vorzubeugen, operieren zahlreiche generische Top Level Domains wie .org, .info oder .biz beim Umzug mit einem so genannten "Authorization Code", kurz AuthCode. Dieser AuthCode wird nur beim Domain-Umzug verwendet und ist beim Registrar zu erfragen.
In der Praxis läuft ein Umzug damit in der Regel wie folgt ab: der Domain-Inhaber schickt ein Providerwechselschreiben an seinen alten Registrar; entsprechende Vordrucke halten viele Registrare auf ihrer Website zum Download bereit. Daraufhin erhält er per eMail eine Bestätigung des Wechsels mit einem Link zum Anklicken und nochmals bestätigen sowie den AuthCode mitgeteilt. Der AuthCode wird dann dem neuen ("aufnehmenden") Registrar mitgeteilt, so dass der neue Registrar den Transfer starten kann. An dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig aktuelle WHOIS-Daten sind: da der Transfer per eMail abgewickelt wird, ist es besonders wichtig, dass die im WHOIS-Verzeichnis angegebene eMail-Adresse noch aktuell ist. Mindestens einmal im Jahr sollte man deshalb die WHOIS-Daten für die eigenen Domains auf ihre Richtigkeit prüfen; nur so ist gewährleistet, dass ein Transfer unproblematisch möglich ist.
Die neue Regelung, die voraussichtlich ab dem 27. Oktober 2006 Anwendung findet, gilt nur für den Umzug einer Domain mit generischer Endung von einem Registrar oder Provider zu einem anderen; wechselt lediglich der Inhaber, ergeben sich keine Änderungen.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666841 |
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