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03.11.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Kazaa zahlt zehn Mio. Dollar an Musikverlage

Kazaa zahlt zehn Mio. Dollar an Musikverlage
"Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt"

Los Angeles (pte/02.11.2006/13:49) - Die Downloadplattform Kazaa muss rund zehn Mio. Dollar auf die Konten diverser Musikverlage überweisen. So das Ergebnis des letzten noch offenen Copyright-Rechtsstreits, der das Internetunternehmen seit Jahren begleitet hat. Die US-Organisation Music Publishers Association hatte 2001 rechtliche Schritte gegen Kazaa eingeleitet. Details zu der Einigung wurden nicht offiziell bekannt gegeben, die Betreiber der Internetplattform haben nur mitgeteilt, weiterhin Filter-Software anzuwenden, die Kazaa vor illegalem Austausch von Dateien schützen soll. "Grundsätzlich hängt es stark vom Einzelfall ab, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung bei Downloadplattformen vorliegt", sagen die Juristen Michael Wolner und Max Mosing von der Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH in Wien auf Nachfrage von pressetext.

Im Jahr 2001 hatten Musik- und Filmindustrie Klagen gegen Kazaa sowie die Plattformen Grokster und Morpheus eingereicht. Im vergangenen Juli hatte Kazaa, ein Tochterunternehmen der australischen Sharman Networks, den Rechtsstreit mit Künstlern und Filmstudios durch einen Vergleich beigelegt. Die Downloadplattform stimmte zu, mindestens 115 Mio. Dollar an Entschädigungen zu bezahlen. Die Auseinandersetzung mit den Musikverlagen war bislang der letzte noch ungeklärte Fall.

Für die Nutzer von illegalen Plattformen sind unterschiedlich harte Strafen angesetzt. "Nach den strafrechtlichen Vorschriften kann ein vorsätzlicher Täter (neben den zivilrechtlichen Konsequenzen) nach einer Privatanklage durch den Urheber zu einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden", so Wolner und Mosing. Wer die Tat in Österreich gewerbsmäßig begeht, muss mit noch höheren Strafen rechnen. Hier könne die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre betragen. Zudem sei es im strafrechtlichen Verfahren möglich, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei zu erwirken, erklären die Juristen gegenüber pressetext. Die Exekution derlei Vergehen findet jedenfalls statt. Nicht nur in Österreich laufen zahlreiche Verfahren gegenUser von Downloadplattformen. "Vorsätzliche Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt", erklären die Rechtsvertreter.

Bei den Streitfragen zwischen Musikindustrie und Internetplattformen zeichnen sich inzwischen Trends zu unterschiedlichen Vorgehensweisen ab. Während vor einigen Jahren seitens der Plattenfirmen ausschließlich mit Klagen reagiert wurde, suchen manche nun langsam auch nach Kooperationsmöglichkeiten. Viele Labels arbeiten inzwischen mit populären Webseiten wie YouTube, MySpace, Google oder Yahoo zusammen und teilen die lukrativen Werbeeinnahmen untereinander auf. Dennoch könne nicht von einer Entspannung der Lage die Rede sein, so Wolner und Mosing. "Durch das starke Lobbying der Musikindustrie innerhalb der EU und den letzten Gesetzesnovellen im Urheberrechtsbereich ist mit einer Entspannung nicht zu rechnen", meinen Wolner und Mosing. Sie gehen vielmehr von einer Verschärfung der Lage aus.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=061102025

 
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