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29.11.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Streit um Whois-Daten - Datenschutz contra Transparenz

Streit um Whois-Daten - Datenschutz contra Transparenz
Neue Vorschläge von ICANN, jedoch nationales Recht stärker

Wien (pte/29.11.2006/12:15) - Die Diskussion um den öffentlichen Zugang auf Whois-Daten bekommt neue Nahrung. Die oberste Internetverwaltung ICANN hat kürzlich zwei neue Konzepte für generische Top Level Domains vorgestellt. Der erste Vorschlag sieht vor, dass nur mehr Name und Nationalität des Inhabers einer Domain öffentlich zugänglich sein sollen. Vorschlag zwei beinhaltet die Beibehaltung der bisherigen Vorgehensweise, sieht jedoch Ausnahmen für die Geheimhaltung der Daten einiger Domaininhaber vor. Richard Wein, Geschäftsführer der österreichischen Internetverwaltung nic.at, gibt sich im Gespräch mit pressetext noch skeptisch: "Es gibt noch einige ungeklärte Fragen."

"Das erste Konzept kommt dem Schrei nach stärkerem Datenschutz nach, indem die verschiedenen Kontakte durch einen OPoC (Operational Point of Contact) ersetzt wird", erläutert Wein. Derzeit werden zusätzlich zu den Angaben zum Inhaber auch Kontakte zum Administrator sowie Technikverantwortlichen und der Rechnungskontakt angeführt. Beim OPoC soll nur mehr der Name und die Nationalität des Domain-Inhabers veröffentlicht werden. Dies sei jedoch problematisch für die Registry, denn benötigt jemand aufgrund eines Problems die Kontaktdaten des Domaininhabers, Technikers oder Admins, so müsse er diese über die Registry erfragen. "Es ist aber nicht die Aufgabe der Registry, derarteige Auskünfte zu erteilen", so Wein. Das würde zudem einen erheblichen Personalaufwand bedeuten.

Der zweite Vorschlag sieht vor, dass die Daten in Sonderfällen geschützt werden. Als Grund für diese besonderen Umstände könnte beispielsweise die Angst sein, von Stalkern verfolgt zu werden. "Hier stellt sich die Frage, wer denn wirklich berechtigt ist und vor allem wer über die Berechtigung entscheidet", wirft Wein ein. Als starker Verfechter der öffentlichen Whois-Daten präsentiert sich die US-Handelskammer FTC (Federal Trade Commission). Sie argumentiert damit, dass der freie Zugriff zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und für den Kampf gegen Spammer und Online-Piraten unabdingbar sei. Bis 15. Januar können bei dem zuständigen Gremuim GNSO Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Konzepten eingebracht werden.

Entscheidend für die Veröffentlichung der Daten ist in jedem Fall auch das nationale Recht. So haben EU-Registrare mit Verweis auf das geltende EU-Datenschutzrecht bereits Ausnahmeregelungen für ihre Kunden umgesetzt. "Das nationale Recht ist unabhängig vom ICANN-Vorschlag in jedem Fall stärker", sagt Wein. Bei nic.at beispielsweise ist es möglich, Telefonnummer und E-Mail-Adresse verbergen zu lassen. "Diese Option kann bei der Anmeldung ausgewählt werden und dient zum Schutz vor Spam und ungewollten Telefonanrufen. Öffentlich ist dann nur die Postadresse, die für die Kontaktaufnahme weiterhin genutzt werden kann", erläutert Wein.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=061129026

 
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