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17.03.2007 | Hostsuche Newsmeldung |
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| dns.be – Kostenrisiko für Grabber wächst |
| Bisher trug in Domain-Schiedsverfahren der Antragsteller die Kosten, auch wenn er am Ende gewonnen hat. Allenfalls wenn der Antragsgegner mehr Richter wollte, musste er - wie in der UDRP geregelt - die entstehenden zusätzlichen Kosten tragen. Dns.be, die Verwaltung der belgischen Domain-Endung, stellt seine Terms & Conditions zum 15. März 2007 um: der Gegner des Schiedsverfahrens zahlt jetzt mit. |
| Freilich nur, wenn sich im Rahmen des Schiedsverfahrens abzeichnet, dass der Inhaber der Domain, gegen den der Antragsteller in Form eines Schiedsrechtsverfahrens vorgeht, die Domain löschen oder übertragen muss. Die Regelung findet sich in Ziffer 10, k) der neuen Terms & Conditions. Dort werden die "Costs of dispute resolution" verhandelt. Zunächst hat der Antragsteller die Kosten zu zahlen. Stellt sich dann heraus, dass der Gegner des Verfahrens seine Domain verliert, wird die Hälfte der Kosten an den Antragsteller rückvergütet und der Antragsgegner von Seiten des Schiedsgerichts, in dem Falle Cepani, in Anspruch genommen.
Das Risiko, zahlen zu müssen, dürfte zumindest einige Grabber davon abhalten, sich einer .be-Domain zu bemächtigen: Im besten Falle, wenn der Streit eine bis fünf Domains umfasst, kostet ihn der Spass EUR 810,– geht es um mehr Domains, erhöht sich auch der Preis des Verfahrens und damit der Betrag, den der Antragsgegner zu zahlen hat, dann sind es ca. EUR 1.050,–. Verantwortlich für das Schiedsgerichtverfahren um .be-Domains ist übrigens ausschließlich die Schiedsgerichtsstelle Cepani (Centre belge d'arbitrage et de médiation) mit Sitz in Brüssel (Belgien). Irgendwelche Schadensersatzansprüche des Domain-Inhabers schließen die neuen Terms & Conditions aus.
Ob das Schule macht, wird man sehen. Nach der Presseerklärung vom 12. März 2007 der WIPO zum Thema Cybersquatting, über die noch zu berichten sein wird, zeigen sich vielleicht andere Domain-Verwaltungen bereit, dieses Instrument zu übernehmen. Allerdings fragt sich, wie man Grabber mit Sitz im Nirwana oder den postalisch und gerichtlich abgelegensten Orten unseres Planeten zur Zahlung überredet.
Quelle: Domain-Recht |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2007/dns-be-kostenrisiko-fuer-grabber-waechst-id66693 |
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