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22.06.2007 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Rechteinhaber fordern unbegrenzten Zugriff auf Nutzerdaten |
| Rechteinhaber fordern unbegrenzten Zugriff auf Nutzerdaten
Internetwirtschaft pocht jedoch auf Datenschutz
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| Berlin (pte/21.06.2007/13:15) - Musik- und Filmindustrie in Deutschland wollen in Zukunft uneingeschränkt auf Nutzerdaten zugreifen können. Diese Forderung trugen Vertreter der Unterhaltungsindustrie gestern, Mittwoch, bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag vor. Die deutsche Regierung plant eine Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes, in dem die EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen. Dabei geht es vor allem darum, die Rechteinhaber zu stärken und der Piraterie den Kampf anzusagen. Die Musik- und Filmindustrie fordert, dass es beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetbetreibern zum Ausforschen von Urheberrechtsverletzern künftig keinen so genannten Richtervorbehalt mehr gibt.
Die Rechteinhaber sind sich bei ihren Anliegen weitgehend einig, doch es wurden auch kritische Stimmen zu der geplanten Neuregelung laut. So fürchtet der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft um den Datenschutz und warnt vor Missbrauchsmöglichkeiten des Auskunftsanspruches. "Die Abschaffung des Richtervorbehalts würde große Rechtsunsicherheit bei den Providern und ihren Kunden nach sich ziehen. Die Provider müssten etwas entscheiden, was sie gar nicht beurteilen können und sie tragen dafür das Haftungsrisiko", erklärt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco-Verbandes, gegenüber pressetext. Außerdem bestehe die Gefahr, dass eine Flut von Auskunftsersuchen über die Internetwirtschaft hereinbricht, die gar nicht bewältigt werden kann.
Naturgemäß für die Aufhebung des Richtervorbehalts sprach sich Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, aus. In Deutschland seien bereits 374 Mio. Musiktitel illegal aus dem Netz heruntergeladen worden. Die Phonoverbände würden für die Streichung des Richtervorbehalts plädieren, weil unter anderem zu befürchten sei, dass eine wirksame Verfolgung wegen dem großen Kostenaufwand unmöglich gemacht werde, so Zombik bei der gestrigen Anhörung. Unterstützung bekam der Phonoverband-Chef von Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. "Die Kopien-, Marken- und Produktpiraterie ist eine ernste Bedrohung für die nationale Volkswirtschaft. Der Auskunftsanspruch kann deshalb nicht von dem Nachweis einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr abhängig gemacht werden", argumentierte Wiese.
Laut eco stehen die Chancen trotz Drängen der Unterhaltungsindustrie gut, dass der Richtervorbehalt beibehalten wird. "Wenn es nach Meinung der Sachverständigen geht, sieht es gut aus. Tatsächlich hat außer den drei Vertretern der Rechteinhaber keiner den Richtervorbehalt für entbehrlich gehalten, es stand ganz klar drei zu sechs in dieser Sache", zeigt sich Süme optimistisch. Die Argumente der Rechteinhaber könnten nicht allein betrachtet werden, sondern es müssten die Interessen aller Betroffenen abgewogen werden. Das sei dem Regierungsentwurf grundsätzlich gelungen. "Der Verband der Internetwirtschaft unterstützt zudem Bemühungen um eine Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums. Nötig ist aber ein sachgerechter Ausgleich der Interessen", fügt Süme auf Nachfrage der Redaktion hinzu. |
| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070621035 |
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