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26.06.2007 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Transfer & Co – Risiko Domain-Änderung |
| Wer Änderungen an seinen Domain-Daten vornehmen möchte, muss überlegt vorgehen, da viele Stolperstellen lauern. Um sich vor einem unbeabsichtigten Domain-Verlust zu schützen, wollen wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Grundbegriffe erklären. |
| In der Praxis tauchen die meisten Probleme bereits damit auf, dass Grundbegriffe durcheinandergeworfen werden. So ist erst einmal zu unterscheiden zwischen einem Inhaberwechsel, dem Providerwechsel, der Kombination aus beiden, einer Kündigung sowie einem sonstigen WHOIS-Update. Letzteres lässt sich dabei vergleichsweise einfach erklären: ändern sich die im WHOIS-Verzeichnis eingetragenen Kontaktdaten des Domain-Inhabers wie etwa seine Postanschrift oder die eMail-Adresse, muss lediglich ein WHOIS-Update durchgeführt werden. Hierfür stellen die großen Registrare regelmäßig Formularvordrucke zur Verfügung, die ausgefüllt und abgesandt werden müssen. Mehr Vorsicht ist da schon bei einer Kündigung gefordert; sie führt in der Regel dazu, dass die Domain gekündigt und gelöscht wird, also wieder frei registriert werden kann. Der Inhaber gibt mit einer Kündigung sämtliche Rechte an der Domain auf; wer also mit seiner Domain lediglich umziehen will, sollte sie auf keinen Fall kündigen!
Von einer Kündigung der Domain zu unterscheiden ist der Inhaberwechsel. Bei einem Inhaberwechsel wird die Domain auf eine andere Person übertragen, in der Regel ändert sich dabei auch der admin-c. Bei einem reinen Inhaberwechsel bleibt die Domain jedoch beim bisherigen Domain-Registrar, dieser ändert sich nicht. Seriöse Registrare lassen sich zur Bestätigung in aller Regel eine schriftliche Erklärung vorlegen, mit der sowohl der alte als auch der neue Inhaber den Wechsel rückmelden. Wer dagegen mit seiner Domain zu einem anderen Provider oder Registrar umziehen will, muss einen Providerwechsel durchführen. Hier gibt es je nach Top Level Domain einige Unterschiede zu beachten; in der Regel startet man einen Umzug jedoch mit der Bitte an den alten Registrar, dass er die Domain für einen Umzug freigeben möchte oder bevollmächtigt den neuen Registrar, dies für ihn zu tun. Auch hierfür stellen die großen Provider regelmäßig Faxvordrucke zur Verfügung, so dass man sich selbst keine große Arbeit machen muss. Fällt wie zum Beispiel nach einem Kauf einer Domain der Providerwechsel zusammen mit einem Inhaberwechsel, müssen auch beide Änderungsaufträge kombiniert erteilt werden.
Je nach Registrar werden mit einer Änderung der Domain-Daten verschieden hohe Gebühren fällig, worauf die Kunden jedoch hinzuweisen sind. Zeitlich sollte man sich bei einem Provider- oder Inhaberwechsel auf eine Bearbeitungszeit von fünf bis zehn Werktagen einstellen. Ausdrücklich gewarnt werden muss vor der immer wieder zu beobachtenden Praxis, dass Domains gekündigt werden in der Hoffnung, sie nach Freiwerden sofort wieder registrieren zu können – professionelle Domainer schnappen sich gelöschte attraktive Domains viel schneller, als das Otto Normalinhaber je mitbekommen würde.
Quelle: Domain-Recht |
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