Hostsuche.de
Werben auf Hostsuche.de
 Login  Anmeldung  Home    Top 50    Infos / Tests / Hilfen    Toolbox    Forum    Werbung    Newsletter    News    Kontakt    Datenschutz

Schnellsuche
 
  
 
Erweiterte Suche
   » Provider finden
   » Designer finden
 
Suchen in ...
   » Domains
   » Webhosting
   » Dedizierte Server
   » Serverhousing
   » Kauf-Server
   » V-Server
   » Gameserver
   » Internetzugänge
   » Nameserver
   » Shops
   » SSL-Zertifikate
   » Probe/Testaccounts
   » Domain Handel
   » Stellenangebote
 
Specials / Service
   » Tests: Speedtest
   » Tests: Uptime
   » Info-Base
   » Domain noch frei?
   » Glossar - Lexikon
   » Link-Verzeichnis
 
Werbung

HostSuche.de> Aktuelle News & Infos

Hier finden Sie aktuelle News aus dem Internet, Pressemitteilungen der Anbieter und News von Host-Suche.de. Wenn Sie aktuell Informiert sein wollen, dann nutzen Sie doch unseren Newsletter Sie erhalten dann alle News direkt frei Haus per E-Mail. Also am besten gleich Anmelden.

»» Aktuelle Internet News»» Anbieter News»» Host-Suche News

PressemitteilungenZurück


27.08.2003Hostsuche Newsmeldung
 
[Newsletter] - [Newsflash]

nimm2.com – Bonbon zur Provider-Haftung

Das hOLG Hamburg hat im Streit um die Domain nimm2.com (Urteil vom 27.02.2003, Az.: 3 U 7/01) deutlich gemacht, dass Internet Service Provider, die die Konnektierung einer Domain auf Domain-Name-Servern bereitstellen, nicht als Stoerer haften, soweit sie von der von der Domain ausgehenden Rechtsverletzung keine Kenntnis haben. Es besteht im Zeitpunkt der Konnektierung keine Pruefungspflicht.

Auf allen Ebenen geklagt hatte ein deutscher Suesswarenhersteller. Neben dem Internet Service Provider in Deutschland, gegen den sowohl ein einstweiliges Verfuegungsverfahren als auch ein Hauptsacheverfahren angestrengt wurde, machte der Suesswarenhersteller ein WIPO-Verfahren gegenueber dem Domain-Inhaber anhaengig. Letzteres wurde schnell und problemlos zu Gunsten des Antragstellers entschieden: bereits seit dem 21.08.2000 war sie ueber ihre amerikanische Tochtergesellschaft im Besitz der Domain.

Der Streit vor den deutschen Gerichten drehte sich darauf hin nur noch um die Frage, ob der Rechtsstreit nach der Uebertragung der Domain erledigt sei oder nicht. Die Beklagte schloss sich der Erledigungserklaerung der Klaegerin nicht an.

Die Beklagte vor dem LG und spaeter dem hOLG Hamburg ist ein Internet Service Provider, der die Domain nimm2.com fuer ein malayisches Unternehmen ueber zwei Domain-Name-Server konnektiert hatte. Die Seite nimm2.com hatte deutschsprachigen Inhalt. Nach Aufforderung der Klaegerin, die Konnektierung zu unterlassen, wurde sie von der Beklagten bis zur Klaerung der Ansprueche zwischen Domain-Inhaber und Anspruchsteller am 04.04.2000 geloescht.

Das LG Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 29.11.2000 zurueck. Die Klaegerin ging in Berufung, die ebenfalls zurueckgewiesen wurde.

Das hOLG Hamburg bezog sich wesentlich auf die vom BGH in seiner ambiente.de-Entscheidung formulierten, auf die DENIC bezogenen Grundsaetze der Stoererhaftung. Danach habe auch die Betreiberin von Domain-Name-Servern keine Pruefungspflicht hinsichtlich von Domain-Namen ausgehenden Rechtsverletzungen in der Phase der urspruenglichen Konnektierung der Domain-Namen ihrer Kunden bzw. der Kunden ihrer Subprovider. Solche Pruefungen stoeren den reibungslosen Ablauf des Massengeschaefts und sind dem Dienstleister nicht zuzumuten.

Das Urteil finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030233.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
[Newsletter] - [Newsflash]



Presseservice: Die obigen Pressemitteilungen geben wir unverändert an Sie weiter. Die jeweiligen Mitteilungen liegen ausschließlich in der rechtlichen Verantwortung des jeweiligen Anbieters.

Zurück



 
© hostsuche.de 1998 - 2018