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15.10.2009Hostsuche Newsmeldung
 
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Erweiterte DENIC-Richtlinien geben Spielraum für neue Domains

Erweiterte DENIC-Richtlinien geben Spielraum für neue Domains unter der TLD .de
- DENIC eG schafft Einschränkungen bei der Second-Level-Domainregistrierung weitgehend ab
- Chancengleichheit bei Einführungsphase durch erprobtes „First come – first served“-Prinzip
- Mehrstufiges Registrierungsverfahren gewährleistet schnelle, sichere und transparente Domainregistrierung

Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren
Restriktionen auf ein Minimum“, sagt DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO).

Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält. Ergänzend dazu wird es für die Einführungsphase ein spezielles Registrierungssystem geben, über das die Aufträge ausschließlich verarbeitet werden. Potenzielle Interessenten für eine neue Domain sollten sich an einen Internet Service Provider wenden. Informationen zu den geänderten Registrierungsrichtlinien finden sich unter www.denic.de.

„Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür“, begründet Sabine Dolderer die Vorgehensweise bei der Einführung. Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden. Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Der Übergang in den normalen Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009.

Das Registrierungsverfahren wurde in einer mehrtägigen Testphase unter realistischen Bedingungen getestet. Damit das Verfahren so sicher wie möglich umgesetzt werden kann, müssen alle DENIC-Mitglieder die von der DENIC eG definierten Vorgaben genau einhalten. So wird es für die Einführungsphase ein separates System geben. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als
Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingeht, erhält den Zuschlag. Dabei kann die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden. Während der Einführungsphase können über das reguläre, produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert
werden.

Hintergrund:
Nachdem die DENIC eG gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. April 2008 verpflichtet gewesen wäre, die Second-Level-Domain „vw.de“ zuzulassen, entschied sich die in Frankfurt am Main ansässige Registrierungsstelle, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzureichen. Diese wurde jetzt durch
BGH-Beschluss vom 29. September 2009 zurückgewiesen, so dass jetzt die Domain „vw.de“ für die Volkswagen AG registriert werden muss, solange es
keine Top-Level-Domain .vw gibt. In der Zwischenzeit hat sich die DENIC eG mit weiteren internationalen Domainregistrierungsstellen ausgetauscht, die bereits 2-buchstabige Domains registrieren und hat zudem eigene technische Tests durchgeführt, um sich technisch auf die Entscheidung des BGH vorzubereiten. Nach sorgfältiger Prüfung und nach Abwägung aller Risiken hat sich die DENIC eG nun im Sinne der Internet-Community entschieden, ihre Registrierungsrichtlinien zu liberalisieren. Dieser Entscheidung stand bisher im Wege, dass sehr alte oder fehlerhaft konfigurierte Resolverversionen, deren weitere Verwendung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, bei einem bestimmten Nutzungsszenario ein fehlerhaftes Verhalten ausweisen können.

Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:
- Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
- Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
- Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
- Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
- Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für die Top-Level-Domain .de und verantwortlich für deren Nameserver-Betrieb. Sie legt damit den Grundstein dafür, dass deutsche Internetseiten und
E-Mail-Adressen weltweit für alle Nutzer erreichbar sind. Mit über 13 Mio. Domains betreibt die DENIC eG die zweitgrößte Länderkennung weltweit. Die DENIC eG ist privatwirtschaftlich in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert. Die über 260 Mitglieder sind deutsche und internationale Unternehmen aus dem Bereich der Internet- und Telekommunikationstechnik.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.denic.de

 
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