04.09.2003 | Hostsuche Newsmeldung |
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be-mobile.de - T-mobile siegt in 2. Instanz |
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Nach vielen Jahren gibt es wieder eine Domainrecht-Entscheidung, die sich mit der vom Klang des Domain-Namens ausgehenden Verwechslungsgefahr beschaeftigt. Das hOLG Hamburg hat in einem Beschluss vom 07.07.2003 (Az.: 3 W 81/03) die Nutzung der Domain be-mobile.de fuer den Bereich Telekommunikation untersagt.
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Die Telekom-Tochter (wer sonst?) T-mobile ging vor Gericht und setzte in zweiter Instanz eine einstweilige Verfuegung gegen den Inhaber der Domain be-mobile.de durch. Der Domain-Inhaber hatte auf be-mobile.de Werbung von Telekommunikationsanbietern installiert.
Das LG Hamburg wies den Unterlassungsantrag von T-mobile zurueck. Zwar sah das Landgericht zwischen den kollidierenden Zeichen grosse klangliche Aehnlichkeit, aufgrund der die Bezeichnungen miteinander verwechselt werden koennten. Aber dies sei irrelevant, da im Bereich des Muendlichen eine Begegnung der Bezeichnung T-mobile und der Domain be-mobile.de kaum stattfinden werde.
Damit fand sich T-mobile nicht ab und legte Beschwerde zum hOLG Hamburg ein. Das hOLG Hamburg gab dem Antrag von T-mobile ohne muendliche Verhandlung statt. Das Gericht bezog sich auf die vom Landgericht herausgearbeitete Verwechslungsgefahr - und legte sie anders aus. Nach Ansicht des hOLG Hamburg wuerden Domains vielfach in der Werbung oder auf Geschaeftsdrucksachen benutzt. Aufgrund dessen wuerden umworbene Kunden untereinander die Domain auch im Gespraech nennen, beispielsweise bei Hinweisen auf interessante Angebote auf der entsprechenden Website. Bereits damit sei der Tatbestand von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfuellt und es laege eine rechtswidrige Nutzung eines einer Marke aehnlichen Kennzeichens vor.
Das Urteil finden Sie unter:
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamburg3W84-03.html
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=190
Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
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Weitere Informationen finden Sie unter |
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