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28.10.2010Hostsuche Newsmeldung
 
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„ß“ künftig in zulässigem Zeichensatz für .de-Domains

DENIC plant Erweiterung der Domainrichtlinien zum 16. November 2010 – Sunrise-Periode für Inhaber bestehender Domains mit dem Bestandteil „ss“ ab 26. Oktober 2010.

Am 16. November 2010 wird die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains, DENIC, die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgt sie dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das LATIN SMALL LETTER SHARP S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt. Damit kann beispielsweise die Domain „straße.de“ registriert werden.

Zweistufiges Registrierungsverfahren

Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser und Anwendungen ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) „ss“ oder „ß“ zu. Die Folge wäre eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das Domain Name System. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil „ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt. Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige so genannte „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert – und deren Domain nach dem alten Standard somit auch unter „ß“ erreichbar – war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren. Registrierungsversuche Dritter werden in diesem Zeitraum abgewiesen. Unmittelbar nach ihrer Registrierung werden die betreffenden Domains mit dem Bestandteil „ß“ über die DENIC-Auskunftsdienste (whois etc.) ausgegeben.

Erst mit dem Ende der Sunrise-Periode am 16. November 2010, 10:00 Uhr (MEZ) werden die DENICDomainrichtlinien dahingehend erweitert, dass das „ß“ zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain gehört. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Sonderregelungen hinsichtlich einer Vorzugsregistrierung für die Inhaber bestehender Domains mit dem Namensbestandteil „ss“. Danach gilt auch für Domains mit dem Bestandteil „ß“ der allgemeine Registrierungsstandard der deutschen Länderkennung nach dem Prioritätsprinzip (First Come, First Served).

Zur Registrierung von Domains mit dem Bestandteil „ß“ wenden Interessenten sich an einen Provider. Sowohl während der Sunrise-Periode als auch danach ist von den Domaininteressenten sicherzustellen, dass ein Verstoß gegen allgemeine Gesetze sowie eine Verletzung etwaiger Namens oderKennzeichnungsrechte Dritter durch die Registrierung und beabsichtigte Nutzung der jeweiligen Domain nicht erfolgt.

Details zu den Bestimmungen bei der Einführung des Buchstabens „ß“ sind den DENIC-Eszett-Domainrichtlinien (http://www.denic.de/denic-eszett-domainrichtlinien.html) zu entnehmen.

Änderungen infolge des neuen Standards

Die gängigen Internetprotokolle und Anwendungen unterstützen ausschließlich den ASCII-Zeichensatz (a-z, 0-9, Bindestrich), in dem das „ß“ als Schriftzeichen nicht enthalten ist. Entsprechend dem bisher geltenden IDN-Standard wurden sämtliche Nicht-ASCII-Zeichen – darunter auch das „ß“ – zunächst in ein ASCII-kompatibles Format (ACE-String) überführt. Erst dann konnten sie vom Domain Name System (DNS) verarbeitet und bei Registrierungen von Domains verwendet werden. Bei Eingabe einer Domain mit Kleinbuchstaben-ß wandelten Webbrowser dieses automatisch in „ss“ um, mit der Konsequenz, dass etwa „straße.de“ zu „strasse.de“ konvertiert wurde. Ob diese Umwandlung in der Adresszeile für den Nutzer ersichtlich war, richtete sich nach dem verwendeten Browser. Bei der unlängst erfolgten Überarbeitung des IDN-Standards wurde durch das maßgebliche Standardisierungsgremium entschieden, dieses nicht rückwärtskompatibel zum bisherigen Standard zu definieren. Dies bedeutet, dass die Umwandlung von „ß“ in „ss“ künftig nicht mehr stattfindet. Stattdessen wurde das „ß“ als gültiges selbstständiges Zeichen eingeführt. Konform zum neuen Standard behandelt das DNS demnach die früher als gleichwertig gehandhabten „ß“ und „ss“ als unterschiedliche Zeichen(folgen), so dass "straße.de" und "strasse.de" nunmehr zwei unterschiedliche Domains sind.

Auswirkungen der fehlenden Rückwärtskompatibilität

Aus Nutzersicht kann diese Umstellung in einer Übergangszeit insofern zu unerwarteten Ergebnissen führen, als aktuelle Webbrowser und Email-Clients zumeist noch auf dem alten IDN-Standard basieren. Je nach eingesetzter Software gelangen Nutzer bei der Eingabe von „ß“ innerhalb einer Domain demnach zu unterschiedlichen existierenden Domains: Während zum neuen Standard konforme Browserversionen den Nutzern die entsprechend ihrer Eingabe korrekte Seite anzeigen, werden Nutzer älterer Versionen nach wie vor grundsätzlich auf eine Domain mit „ss“ geführt. Diese muss jedoch – unabhängig davon, ob die entsprechende Domain auf denselben Inhaber registriert ist – nicht notwendigerweise identisch mit der angefragten „ß“-Domain sein. Wann die Browserhersteller die Neuerungen des IDN-Protokolls ebenfalls mit Updates unterstützen werden, liegt nicht im Einflussbereich von DENIC. Solange diese technische Unwägbarkeit fortbesteht, empfiehlt DENIC Interessenten an einer Domain mit dem Bestandteil „ß“ daher, diesen Umstand bei der Nutzung der Domain zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.denic.de

 
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