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11.09.2003 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Zuccarini - FBI schnappt Grabber-Legende |
| Der US-Bundespolizei FBI gelang letzte Woche ein spektakulaerer Coup: John Zuccarini, der als Cybersquatting-Legende zu zweifelhaftem Ruhm gelangte, konnte nach jahrelanger Fahndung in einem Hotel in Hollywood festgenommen werden. Zuccarini ist damit das erste Opfer des "Truth in Domain Names Act".
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| Zuccarini registrierte bevorzugt weltweit bekannte Markennamen als Tippfehler-Domains. Einer Studie vom Januar 2003 zufolge gehoerten ihm mindestens 5.300 Domains. Zu den prominentesten Beispielen zaehlen backstreeboys.com, disneywold.com, toyoto.com, amaricanairlines.com, nicholekidman.com und wallstreetjounal.com. Zwar hat Zuccarini einen Grossteil der Domains in zahllosen UDRP-Verfahren wieder verloren. Bis die Markeninhaber die Rechtsverletzungen jedoch bemerkten und sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzten, hatte Zuccarini laengst im grossen Stil abkassiert:
Nach vorsichtigen Schaetzungen hat Zuccarini bis zu US$ 1 Mio. im Jahr verdient. Seine Masche war denkbar einfach: wer sich bei Eingabe der Domain vertippte, wurde auf Internetangebote fuer Erwachsene weitergeleitet. Zuccarini selbst kuemmerte sich weder um die Inhalte noch um die Programmierung dieser Angebote; er stellte lediglich die Domains zur Weiterleitung zur Verfuegung. Da seine Bezahlung auf einem "pay per click"-System beruhte, verdiente er umso mehr Geld, je mehr eine Website durch die Vertipper-Domains zusaetzliche Besucher anzog. Zudem oeffneten sich bei vielen Webseiten zahlreiche Browser-Fenster mit Werbung, die bei einem Klick auf den Back- oder auch den Close-Button dafuer sorgten, dass umso mehr zusaetzliche Fenster aufgingen. In den letzten Jahren lebte Zuccarini deshalb staendig auf der Flucht vor den US-Behoerden.
Zum Verhaengnis wurde Zuccarini, dass unter anderem seine Vertipper-Domains zu den Teletubbies Kinder auf Erotik-Angebote fuehrte. Damit verstiess er gegen den erst dieses Jahr verabschiedeten "Truth in Domain Names Act". Dieser sieht vor, dass die vorsaetzliche Irrefuehrung von Minderjaehrigen durch Domain-Namen zum Zweck der Betrachtung von jugendgefaehrdendem Material mit bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Allerdings ist noch unklar, ob und wie sich Zuccarini strafbar gemacht hat: da die Domains selbst kaum jugendgefaehrdend sind und er fuer die Inhalte nicht verantwortlich war, droht eine langjaehrige juristische Auseinandersetzung. Kein Problem fuer Zuccarini: Geld hat er ja ...
Den Wortlaut des "Truth in Domain Names Act" finden Sie in Sec. 521 unter:
http://www.house.gov/judiciary/s151conf_002.pdf
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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