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18.09.2003 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .name - Ansturm auf generische Domains erwartet? |
| Der Termin fuer den Beginn erster Second Level Registrierungen unter der neuen TLD .name wird nach Angaben von Verwalter Global Names Registry Ltd. (GNR) in Kuerze bekannt gegeben.
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| Doch ob auch weiterhin nur Personennamen angemeldet werden duerfen oder eine voellige Freigabe erfolgt, ist nach wie vor ungeklaert.
Vertraut man den vorliegenden Presse-Informationen, so duerfen ab November auch Adressen wie big.name registriert werden. Bisher sind unter .name aber auschliesslich Vor- und Nachnamen als Domain-Name zulaessig. Geht man davon aus, die Zahl der Personen mit dem Nachnamen "Big" ist eher gering, deuten alle Zeichen auf eine Freigabe von .name hin, so dass vor allem die als besonders begehrt geltenden generischen Domains wie business.name oder lawyers.name registriert werden koennen.
Zur Begruendung fuer die Vertragsaenderung mit ICANN hatte GNR bis dato aber immer angefuehrt, dass lediglich das System der Third Level Domains zu kompliziert sei und daher durch Second Level Domains Abhilfe geschaffen werden muesse; im Uebrigen wolle man an der Beschraenkung auf buergerliche Namen festhalten. Angesichts dieser Unklarheiten ist daher verstaerkt damit zu rechnen, dass viele Domain-Sammler wenigstens den Versuch starten, einige generischen .name-Domains zu ergattern.
Sicher sind folgende zukuenftigen Einschraenkungen unter .name: GNR bietet fuer Second Level Domains im Gegensatz zu den Third Level Domains keinen eigenen eMail-Service mehr an. Es besteht jedoch weiter die Moeglichkeit, sich fuer eine Third Level Registrierung zu entscheiden; an existierenden .name-Domains aendert sich nichts. Die Freigabe im November erfolgt mit einem "Big Bang", das heisst es gibt keine Landrush Period. Allerdings gilt fuer alle Domain-Registrierungen aus den ersten drei Monaten eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Gesperrt sind schliesslich alle Adressen, die bereits jetzt als Third Level Domains genutzt werden; gleiches gilt fuer bestehende Standard oder Premium Defensive Registrations, die Inhaber von Kennzeichenrechten im Rahmen der Einfuehrung von .name vorgenommen haben. Fuer alle weiteren Anmeldungen gilt der Prioritaetsgrundsatz des "first come, first served".
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.gnr.name
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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