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09.10.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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hudson.de - Niederlage fuer Markeninhaber

Im Rechtsstreit um die Domain hudson.de vor dem Landgericht Duesseldorf unterlag der Bekleidungshersteller (Urteil vom 27.08.2003, Az.: 34 O 71/03). Der Domain-Inhaber war mit einer negativen Feststellungsklage erfolgreich.

Bereits 1996 hatte Phil Hudson die Domain registriert und seitdem privat genutzt. Die Firma Hudson, Inhaberin der Marke Hudson, hatte sich 1997 erstmals beim Domain-Inhaber gemeldet und um Freigabe der Domain gebeten. Der Domain-Inhaber ging darauf sowie auf die im Zwei-Jahres-Abstand folgenden weiteren Anfragen nicht ein. Zueltzt verwies das Unternehmen auf die BGH-Entscheidung shell.de und forderte den Inhaber zur Unterlassung der Nutzung und Uebertragung der Domain auf.

Phil Hudson erhob schliesslich eine negative Feststellungsklage, bei der das angerufene Gericht dem Antrag des Klaegers folgte. Es stellte fest, dass das beklagte Bekleidungsunternehmen keinen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung und Uebertragung der Domain hudson.de gegen den klagenden Inhaber der Domain hat.

In den Entscheidungsgruenden heisst es, der Klaeger hat aufgrund seines Namensrechts ein eigenes legitimes Interesse an der Registrierung und Nutzung der Domain. Hinsichtlich der BGH-Entscheidung zu shell.de hegt das LG Duesseldorf Bedenken, ob es richtig sein kann, bei Gleichnamigkeit vom Prioritaetsprinzip abzuweichen, wenn eine der Parteien ueberragende Bekanntheit geniesst, der Verkehr Informationen ueber diesen Namenstraeger unter der Domain zu finden erwartet und der Domain-Inhaber kein besonderes Interesse an der Domain hat. Aber die Frage stellte sich an dieser Stelle nicht, weil seitens des Beklagten die ueberragende Bekanntheit der Marke und die Erwartungen des Verkehrs nicht dargetan wurden. Zudem hat der Klaeger sein besonderes Interesse an der Domain gezeigt.

Schliesslich, so das Gericht, habe die Beklagte etwaige Ansprueche verwirkt, weil sie nicht sogleich konsequent Ansprueche durchzusetzen versucht hat, sondern jahrelang zoegerte. Der Domain-Inhaber konnte darauf vertrauen, eine gesicherte und bestandskraeftige Rechtsposition an seiner Domain zu haben.

Die vollstaendige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.aufrecht.de/2046.html

Mehr ueber die Entscheidung hudson.de unter:
http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=200

Mehr zur negativen Feststellungsklage finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=76

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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