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16.10.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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arbeitsagentur.de - Behoerde als Domain-Shopper

"Wir zahlen Dir EUR 10.000,- fuer die Domain oder wir verklagen Dich" - so koennte man boeswillig ein Schreiben zusammenfassen, das Thomas Wilk, Inhaber der Domain arbeitsagentur.de und Chef des Steinheimer Providers 2nd-level, Ende September von der Nuernberger Bundesanstalt fuer Arbeit (BfA) erhalten hat.

Tatsaechlich ist der Sachverhalt weniger dramatisch, dafuer umso spannender: Wilk ist Inhaber der Domain arbeitsagentur.de, die er treuhaenderisch fuer den Studenten Jonathan Regler verwaltet. Zwar ist dort derzeit noch eine wenig professionelle Website zur Arbeitsvermittlung erreichbar; ein integriertes Portal fuer Jobboersen steht nach eigenen Angaben jedoch kurz vor der Fertigstellung. Das wahre Potential der Domain erkannten Wilk und Regler, als im Zuge der umfassenden Arbeitsmarktreformen durch die Hartz-Kommission publik wurde, dass die BfA offiziell in "Bundesagentur fuer Arbeit" umbenannt werden soll; parallel laufen bei der Behoerde intensive Arbeiten an dem Projekt "Virtueller Arbeitsmarkt", das zum 01. Dezember das bisherige Angebot unter arbeitsamt.de abloesen soll. Dies nahm Wilk zum Anlass, sich unter Hinweis auf seine Domain schriftlich an die Behoerde zu wenden, ohne zunaechst finanzielle Forderungen zu stellen.

Mit Schreiben vom 26. September bot ihm nun die Behoerde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Zahlung von EUR 10.000,- brutto fuer den Erwerb der Domain an. Obwohl an der Vermeidung eines Rechtsstreits gelegen sei, zeigte man sich zuversichtlich, die Domain zuegig und ohne weiteres notfalls auch vor Gericht einklagen zu koennen. Eine irgendwie geartete Rechtsgrundlage, auf die ein rechtlicher Anspruch schon vor einer geplanten Umbennung gestuetzt werden koennte, wird allerdings nicht angegeben. Auf Nachfrage teilte Projektleiter Juergen Koch mit, dass man im Hinblick auf das neue Angebot vor allem an einer raschen Klaerung interessiert sei. Daher habe man ein konkretes finanzielles Angebot unterbreitet. Wilk lehnte das Angebot jedoch ab; er bestreitet zudem, EUR 100.000,- fuer die Domain gefordert zu haben. Laut Koch sei dies jedoch letztlich der Hauptgrund gewesen, alle weiteren Verhandlungen abzubrechen.

Eine offizielle Stellungnahme zu der Meldung, in den Mittelpunkt des Interesses der Bundesagentur sei nun eine namensmaessig noch naeher liegende, ebenfalls bereits vergebene Domain gerueckt, wurde nicht abgegeben. Munter spekuliert werden darf daher, ob und in welchem Rahmen sich die Behoerde an anderer Stelle als finanzkraeftiger Domain-Kaeufer betaetigt. Spaetestens mit der offiziellen Umbenennung duerfte aber klar werden, ob eine wirtschaftliche Loesung gefunden wurde oder ob wir uns ueber ein juristisch reizvolles Urteil zum Domain-Recht nach Umbenennung einer Bundesbehoerde freuen koennen.

Die Arbeitsagentur finden Sie unter:
http://www.arbeitsagentur.de

Die jetzige Bundesanstalt fuer Arbeit finden Sie unter:
http://www.arbeitsamt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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