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16.10.2003 | Hostsuche Newsmeldung |
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| glasgow.com - Angebot ueber 600.000,- abgelehnt |
| Tommy Butler ist wieder am Ruder und hat Oberwasser. Nach der Pleite im Rechtsstreit um die Domain lawscot.co.uk hatte er im Juli die Domain glasgow.com fuer umgerechnet rund EUR 85.000,- gekauft.
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| Nun bekam er fuer die Domain ein Angebot ueber fast EUR 600.000,-. Und Butler schlug das Angebot aus.
In einem frueheren Artikel hatten wir die schottische Art des Domain-Handels in Frage gestellt, mussten uns aber korrigieren, als Tommy Butler die Domain glasgow.com nach vierjaehrigem zaehen Ringen fuer EUR 85.000,- der Gemeinde Glasgow im US-Bundesstaat Missouri abkaufte. Den vermeintlich hohen Kaufpreis begruendete Butler damit, die Domain heim nach Schottland zu holen und sie Geschaefts- und Freizeitsurfern zugaenglich zu machen, sowie Links zu anderen europaeischen Staedten zu integrieren.
Als Butler von dem Angebot, das den von ihm gezahlten Betrag um das 7-fache uebersteigt, erfuhr, schien ihm das zunaechst ein Scherz zu sein. Es stellte sich aber heraus, dass ein renommierter Internet-Broker, hinter dem drei potentielle Kunden stehen, das Angebot unterbreitete. Doch Butler ist fuer schnelles Geld nicht zu haben; er nicht und auch seine Familie nicht. Ehefrau Tricia und die beiden Jungs sind mit Butler der festen Ueberzeugung, dass in fuenf Jahren mit einem Webangebot unter der Domain weit mehr Geld zu machen ist, als durch ihren Verkauf.
Fuer deutsche Domain-Inhaber klingt das wie eine Geschichte aus der Maerchenwelt. Sie ist aber auch fuer deutsche Verhaeltnisse nicht mehr so abwegig, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Die Rechtsprechung in Deutschland hat wohl nur ein stadtname.com-Domain-Urteil aufzuweisen: badwildbad.com (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.06.1999, Az. 6 U 62/99); bei dem hatte die Gemeinde erfolgreich die Freigabe der Domain erstritten. In fast allen anderen bekannten Faellen ging es immer nur um die stadtname.de-Domain, mit einer weiteren Ausnahme: In der aktuellen Entscheidung solingen.info, bei der der Domain-Inhaber ebenfalls die Domain freigeben musste, damit die Gemeinde sie registrieren kann. Das Gericht erklaerte jedoch, dass bei einer stadtname.com-Domain das Urteil wahrscheinlich anders ausgefallen waere, weil .com fuer kommerzielle Angebote stehe; der Internetnutzer erwarte unter so einer Adresse nicht die entsprechende Gemeinde. Allerdings ist das lediglich eine Nebenbemerkung in einer Entscheidung und nicht tatsaechliche Rechtsprechung in Deutschland.
http://www.glasgow.com
Mehr Informationen zu den Coups von Tommy Butler unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=179
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=167
Mehr zur Entscheidung solingen.info unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=193
Ueber aktuelle gezahlte Domain-Preise informieren Sie sich unter:
http://www.domain-spiegel,de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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