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24.10.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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Kfz-Domains - Abmahnwelle rollt ueber Deutschland

Von einer neuen, lawinenartigen Abmahnwelle sollen 6.000 Domain-Inhaber betroffen sein.

Ein Rechtsanwalt aus Nuernberg mahnt seit Montag vergangener Woche Inhaber von Kfz-Kennzeichen-Domains wegen einer angeblichen Patentverletzung ab. Die Kosten fuer die Abmahnung liegen bei leichthin EUR 1.114,50.

Ob die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten berechtigt sind, darf bezweifelt werden. Angeblich verstossen Inhaber von Domains, in denen ein Kfz-Kennzeichen fuer eine geographische Region enthalten ist wie etwa bei ol-info.de oder wohnungen-hh.de, gegen einen europaeischen Patenteintrag unter der Nummer EP 1163612, der sich auch auf ein in Muenchen eingetragenes Patent mit der Nummer DE 10017052 stuetzt. Beide Software-Patenteintraege bestehen tatsaechlich; in ihnen wird der Einbau von Kennzeichen geographischer Regionen in Webadressen geschuetzt. Allerdings fragt sich, ob der Schutz in dieser Form auch bestehen darf.

In einer Entscheidung des europaeischen Gerichtshof wurde just am 15.10.2003 (Case T-295/01) festgestellt, dass geographische Kennzeichen nicht monopolisiert werden duerfen. In dem Verfahren stritten die Parteien um die Bezeichnung "Oldenburger". Im Hinblick auf diese Entscheidung und ein entsprechendes Gesetz (COUNCIL REGULATION (EC) No 40/94, insb. Art. 7 und 12), das eine Monopolisierung der Begriffe ausschliesst, sollten die Abmahnungen zuletzt unbegruendet sein. Das duerfte auch fuer die Abkuerzungen auf Kfz-Kennzeichen gelten.

Nachdem die Abmahnungswelle im Internet fuer reichlich Wirbel gesorgt hatte, hiess es, der Anwalt habe das Mandat niedergelegt und erklaert, die Abmahnungen seien nichtig. Andere Meldungen verlauten, dass das Mandat nicht niedergelegt wurde. In jedem Falle sollte man die Unterlassungserklaerung, die der Abmahnung beigefuegt ist, nicht unterzeichnen, sondern zunaechst den Nachweis der ordentlichen Bevollmaechtigung des Anwalts und eine naehere Erlaeuterung fordern, inwieweit der Patentschutz sich gerade auf das jeweils benutzte Kfz-Kennzeichen erstreckt. Oder man beachtet sie gar nicht erst.

Die Abmahnungswelle wurde im Vorfeld ueber ein Unternehmen aus Biberach vorbereitet. Es suchte unter Agenturen Masterlizenznehmer, die fuer die Nutzung von Kfz-Domains Lizenzen vergeben. Mit der Abmahnungsaktion sollen die betroffenen Domain-Inhaber wohl auch zur Eingehung eines Lizenzvertrages bewegt werden. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Rechtsanwalt aus Nuernberg als auch gegen seinen Mandanten, der Inhaber des Patents und des Unternehmens aus Biberach ist. Das Konto, auf das etwaige Ueberweisungen gingen, wurde beschlagnahmt.

Informationen zur Abmahnungswelle erhalten Sie unter:

http://www.abmahnwelle.de

Eine Mailingliste zur Abstimmung konzertierter Aktionen gegen die Massenabmahnung finden Sie unter:

http://streitgenossen.de/cgi-bin/mailman/listinfo/nopat

Eine europaeische Norm zur Regelung von Ortsbezeichnungen finden Sie unter:

http://oami.eu.int/en/mark/aspects/reg/reg4094.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de

Wer mehr ueber den Abmahn-Missbrauch im Internet lesen moechte, sei auf die Auszuege aus der Dissertation von RA Dr. Bahr verwiesen, die wir bereits im Newsletter besprochen haben:

http://www.dr-bahr.com/promotion.html
http://www.domain-recht.de/archiv/show-article.php?id=32

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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