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06.11.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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WHOIS - Schonfrist fuer Trickser vorbei

Die Zeit läuft: seit dem 1. November gelten die Regeln zur verschärften Wahrheitspflicht für alle Eintragungen in die WHOIS-Datenbank. Für den Fall absichtlicher oder auch versehentlich falscher Angaben droht die Löschung der Domain.

Am 27. März 2003 verabschiedete die Internet-Regierung ICANN die so genannte WHOIS Data Reminder Policy (WDRP). Diese verpflichtet alle von ICANN akkreditierten Domain-Registrare, mindestens einmal jährlich die Inhaber von generischen Top Level Domains wie .com, .net oder .info unter Angabe der aktuellen Eintragungen in der WHOIS-Datenbank anzuschreiben und, sofern nötig, zu Korrekturen aufzufordern. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass falsche WHOIS-Angaben einen Grund zur Löschung einer Domain darstellen können. Die Registrare können sich beispielsweise per Fax, Telefon oder postalisch an die Domain-Inhaber wenden; in aller Regel erfolgt dies jedoch per eMail. Registrare wie GoDaddy oder eNom Inc. haben bereits damit begonnen, ihre Kunden anzuschreiben.

Doch daraus resultiert auch das grösste Risiko für den WHOIS-Reminder, da der massenhafte Versand von eMails leicht dazu führen kann, dass die Benachrichtigung im Spamfilter hängen bleibt. Unklar ist, ob auch ein solches Versehen zum Verlust einer Domain führt. Dies dürfte mit ein Hauptgrund sein, warum sich deutsche Registrare derzeit mit Benachrichtigungen ihrer Kunden zurückhalten und die weitere Entwicklung abwarten. Sofern die WHOIS-Daten jedoch korrekt sind und freiwillig schon aus Eigeninteresse regelmässig überprüft und aktuell gehalten werden, besteht ohnehin kein Grund zur Besorgnis. Ansprechpartner für Korrekturen im WHOIS ist im Übrigen der Domain-Registrar, der in aller Regel hierfür eigene Formulare auf seiner Website bereithält.

Nicht betroffen vom WHOIS-Reminder sind Inhaber von Webadressen unterhalb der deutschen Top Level Domain .de. Dies sollte jedoch nicht als Freibrief für falsche Angaben verstanden werden. Vielmehr sehen die Registrierungsbedingungen der DENIC bereits seit langem vor, dass im Fall falscher Domain-Angaben der Registrierungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann.

Mehr über den WHOIS-Reminder finden Sie unter:

http://www.icann.org/registrars/wdrp.htm

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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