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06.11.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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Top 10 - die witzigsten Ausreden von Grabbern

Das Online-Magazin Demys hat in einer nicht ganz ernst gemeinten Liste die zehn witzigsten Ausreden von Domain-Grabbern in Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) gekürt.

Gewonnen hat der Finne A.R. Mani, der im Verfahren um die Domain armani.com das Schiedsgericht der WIPO anhand von Visitenkarten und Telefonbuchauszügen überzeugen konnte, tatsächlich unter zulässiger Verwendung seiner Initialen mit bürgerlichem Namen ebenso zu heissen wie der weltbekannte italienische Modeschöpfer Giorgio Armani. Das gleiche Schicksal widerfuhr der zum schweizer Nestle-Konzern gehörenden Marke Maggi im Streit um maggi.com. Dabei stritt man sogar dem Domain-Inhaber Romeo Maggi das Recht am eigenen Namen ab. Dummerweise hatte man aber kurz zuvor noch mit eben diesem Romeo Maggi selbst persönlich verhandelt. Wenig überzeugend erschien dem Gericht jedoch das Argument, hinter der Domain xanax.net verberge sich ganz zufällig der Name "meiner geliebten Katze" und nicht doch ein gleichnamiges Antidepressiva.

Ebenfalls siegreich war der ehemalige Formel-1-Fahrer Damon Hill im Verfahren um damonhill.com. Da half auch die Ausrede, es handle sich um eine Abkürzung für "dam on the hill", einen zwölf Kilometer vom Geburtsort des beklagten Domain-Inhabers entfernten Hügel mit Staudamm nichts, obwohl man dort ganz tolle Picknicks machen könne.

Ganz schlaue Grabber versuchen übrigens, die Markeninhaber von der Durchführung eines UDRP-Verfahrens abzuhalten, in dem sie ihnen die Domain zum Kauf anbieten und dabei mit der geforderten Kaufsumme unter der Gebühr von US$ 1.500,- bleiben, die vom Kläger auch im Falle des Obsiegens ersatzlos für die Gerichtsentscheidung zu zahlen sind. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht: Der US-Telekommunikationskonzern AT&T liess sich im Verfahren um attcom.com auf das Spiel des Domain-Inhabers nicht ein und zahlte anstelle der geforderten US$ 975,- lieber die vollen US$ 1.500,-, um so potentiellen Trittbrettfahrern aus der Grabbing-Szene ein deutliches Signal zu geben.

Die Liste mit den Top 10 samt UDRP-Urteil finden Sie unter:

http://www.demys.net/news/2003/10/31_excuses.htm

Eine Suchmaschine für UDRP-Entscheidungen finden Sie unter:

http://udrp.lii.info

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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