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22.11.2003 | Hostsuche Newsmeldung |
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| .eu.com - die clevere Alternative zu .eu |
| Während die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) wohl noch bis Mitte 2004 auf sich warten lässt, rücken Alternativen wie die vom britischen Unternehmen CentralNic vermarktete Second-Level-Domain .eu.com in den Vordergrund. In ihrer Werbung greifen nun selbst Markenhersteller auf .eu.com-Domains zurück.
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| So findet sich in einer aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus eine ganzseitige Werbeanzeige für das Zahnaufhellungsgel "Simply White" von Colgate. Am Ende der Anzeige findet sich die Adresse colgatesimplywhite.eu.com, anstatt beispielsweise der Domain colgate.de. Die .eu.com-Domain leitet unverzüglich weiter auf die entsprechende Webadresse unter der deutschen Top Level Domain .de.
Selbst für Experten ist eine .eu.com-Domain in der Werbung eher ungewöhnlich. Bei genauerem Betrachten lassen sich aber sehr wohl Gründe finden, eine .eu.com-Domain zu wählen. So führt die Adresse colgatesimplywhite.com schon zum englischsprachigen Angebot, während für Leser des reichweitenstarken Magazins Focus aus Österreich oder der Schweiz die zum deutschsprachigen Angebot weiterleitende, reine .de-Adresse eher befremdlich wirken könnte. Um alle Zielgruppen einheitlich anzusprechen, stellt eine .eu.com-Domain eine passable Alternative dar. Und sollte entgegen aller Hoffnungen dotEU als Sub-Level-Domain im Format .com.eu vergeben werden, liegt zumindest für Gelegenheitssurfer die Verwechselbarkeit auf der Hand, so dass zumindest eine präventive Registrierung in Betracht kommt.
Bei Preisen von unter EUR 20,- im Jahr dürften die .eu.com-Domains daneben vor allem für Privatleute und auch für die immer größer werdende Zahl an "Suchmaschinen-Optimierern" interessant sein, deren Bedarf an kurzen, generischen Domain-Namen nahezu unerschöpflich scheint. Nach Angaben von Central-Nic sollen weltweit schon mehrere zehntausend Kunden diese Domains nutzen. Nach wie vor sind aber zahlreiche deutschsprachige Begriffe wie domain-handel.eu.com noch verfügbar. Aus rechtlicher Sicht muss aber klar sein, dass es im Hinblick auf Kennzeichnungsrechte wie Marken keinen Unterschied macht, ob sie auf der Second-Level oder der Third-Level-Ebene verletzt werden. Der Rechteinhaber kann dann unter anderem Unterlassungsansprüche geltend machen.
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