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05.12.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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Debakel - Ende der KFZ-Abmahnwelle verkündet

Seit Montag gehen bei den durch Michael Hermann wegen der Nutzung von Domain-Namen, die als Bestandteil die Abkürzungen der Städte und Landkreise aus den KFZ-Kennzeichen enthalten, abgemahnten Domain-Inhabern Schreiben zu, in denen der Verzicht auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erklärt wird.

Ende Oktober machte eine Abmahnungswelle von sich reden, bei der Inhaber von KFZ-Domains von dem Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pesch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich der Nutzung der Domains und zur Zahlung von Anwaltsgebühren aufgefordert wurden. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche war ein europäisches Patent, dessen Inhaber, Michael Hermann, seine Rechte geltend machte.

Sein Rechtsbeistand legte einige Tage nach den Abmahnungen sein Mandat nieder. Eine daraufhin engagierte Münchner Anwaltskanzlei legte, kaum von Herrn Hermann mandatiert, ebenfalls das Mandat nieder. Noch am 19. November 2003 hatte Herr Hermann keinen Anwalt mehr mandatieren können.

Das Schreiben, in dem auf Ansprüche verzichtet wird, stammt wohl von Herrn Hermann selbst. Darin heißt es laut heise.de: "Die Abmahnung wird nicht aufrechterhalten. Die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in dem genannten Abmahnschreiben sind daher gegenstandslos." Doch mit dem Verzicht auf die Ansprüche ist die Sache noch nicht vom Tisch. Immerhin haben sich zahlreiche Betroffene gegen die Ansprüche gewehrt. Die dabei entstandenen Kosten dürften vom Abmahner zu tragen sein. Auch ist zumindest eine Nichtigkeitsfeststellungsklage bei Gericht anhängig, deren Ausgang abzuwarten bleibt.

Den vollen Überblick über die KFZ-Abmahnungswelle erhalten Sie hier:

http://www.netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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