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05.12.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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Tauchschulen-Urteil - droht nun Domain-Chaos?

Aus Städtenamen und generischem Begriff zusammengesetzte Domain-Namen sind rechtswidrig. So lautet das Destillat aus der Entscheidung des OLG Hamm über die Domain tauchschule-dortmund.de, das nun vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde. Jetzt kann das Chaos über .de-Domains ausbrechen.

Das eigentliche Urteil des OLG Hamm stammt vom 18.03.2003 (Az.: 4 U 14/03). Zwei Dortmunder Tauchschulen stritten miteinander um die Domain tauchschule-dortmund.de. Das Gericht entschied im März, dass Internetnutzer durch den Domain-Namen "tauchschule-dortmund" irre geführt würden, weshalb die Nutzung der Domain wettbewerbswidrig sei. Der Internetnutzer gewänne durch den Domain-Namen den Eindruck, die Tauchschule sei die größte am Ort, was sie tatsächlich nicht sei. Es läge der Fall einer wettbewerbswidrigen Alleinstellungsbehauptung in der Nutzung der Domain durch den Domain-Inhaber vor. Das OLG Hamm schloss eine Revision gegen das Urteil aus, so dass der betroffene Domain-Inhaber zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Revision beim Bundesgerichtshof stellen musste, um das OLG-Urteil überprüfen lassen zu können.

Der BGH wies den Antrag auf Zulassung der Revision zurück und begründete das mit den Worten, die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Schaut man sich die BGH-Rechtsprechung an und die der Obergerichte, so dient die Klärung der Rechtssache durch den BGH gerade der Rechtssicherung. Denn die Rechtsprechung der Gerichte in vergleichbaren Fällen ist widersprüchlich. Insbesondere widerspricht die Entscheidung des OLG Hamm der BGH-Rechtsprechung, da das OLG bei der Frage der Irreführung nicht den Inhalt der Website mitberücksichtigt hat.

Konsequenz der Entscheidung ist nun, dass sämtliche Domain-Namen, die einen generischen Begriff mit einem Städtenamen verbinden, potentiell gefährdet sind und eine neue Streitwelle vom Zaume gebrochen wird.

Die Entscheidungen finden sich unter:

http://www.tauchschule-dortmund.de

Ausführlich zu den tauchschule-dortmund.de-Entscheidungen unter:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=217
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=148
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=153

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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