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02.01.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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.eu Markenschutz - Sunrise Period ab September 2004

Wie bei der Einfuehrung der generischen Top Level Domains .info und .biz im Jahre 2001 wird es gemaess Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002 auch bei .eu eine so genannte Sunrise Period zum Schutz von Markeninhabern geben.

Die Sunrise Period ist ein bestimmter Zeitraum im Vorfeld des Beginns der allgemeinen Domain-Registrierungen, waehrend der vor allem Inhaber von Markenrechten die Moeglichkeit haben, bevorrechtigt ihre Marke als .eu-Domain anzumelden. Ziel dieser Sunrise Period ist die Verhinderung spekulativer und missbraeuchlicher Eintragungen von .eu-Domains. Markeninhaber koennen sich so wirksam vor Domain-Grabbern schuetzen. Die genauen Teilnahme-Voraussetzungen fuer die Sunrise Period werden erst in den Public Policy Rules (PPR) voraussichtlich im Maerz 2004 veroeffentlicht.

Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechender Rechtsgrundlage fuer die Einfuehrung der .eu-Domains und den Ankuendigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes:

(1) Antragsteller koennen sein

(a) natuerliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemaessen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

Unternehmen und Privatperson aus der Schweiz koennen also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.

(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden koennen, ist ebenfalls offen.

Die Anmeldung der Sunrise-Domains erfolgt nicht ueber EURid, sondern (gegen Zahlung einer Pruefungsgebuehr) bei den zuvor von EURid akkreditierten Domain-Registraren. Waehrend der Sunrise Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben. Bei mehr als einer Anmeldung fuer einen Begriff innerhalb der Sunrise Period entscheidet die zeitlich fruehere, so dass rasches Handeln gefragt ist. Damit keine Fristen versaeumt werden, empfehlen wir allen Markeninhabern einen Eintrag in das Info-Formular von dotEU.info.

Das Info-Formular zur Sunrise Period finden Sie unter:

http://www.dotEU.info/sunrise

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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