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04.03.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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Kfz-Domains - LG Hamburg macht kurzen Prozess

Als im Oktober letzten Jahres eine Abmahnungswelle wegen Kfz-Domains durch Deutschland schwappte, war die Empoerung gross und der Wille Betroffener, sich zu wehren, stark.

Der Inhaber der Domain barking-hh.de reichte eine negative Feststellungsklage ein, die nach dem Anerkenntnis des Beklagten nun durch das LG Hamburg positiv beschieden wurde.

Der beklagte Abmahner hat den Unterlassungsanspruch anerkannt. Das LG Hamburg (Urteil vom 27.01.2004, Az.: 315 O 627/03) erliess ein Anerkenntnisurteil. Leider enthalten Anerkenntnisurteile keine Entscheidungsgruende. Aber das Gericht hat dem Beklagten die Kosten auferlegt, so dass davon auszugehen ist, dass seine Rechtsposition nicht tragfaehig ist: Etwaige patentrechtliche Ansprueche des Beklagten gegen privat genutzte "Auto-Kennzeichen"-Domains bestehen nicht.

Zur Erinnerung: Ende Oktober trat Michael Hermann eine Abmahnwelle los, bei der Inhaber von Kfz-Domains von dem Nuernberger Rechtsanwalt Wolfgang Pesch zur Abgabe einer Unterlassungserklaerung hinsichtlich der Nutzung der Domains und zur Zahlung von Anwaltsgebuehren aufgefordert wurden. Grundlage fuer die geltend gemachten Ansprueche war ein Patent, aus dem Michael Hermann Rechte geltend machte. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner, und der Abkehr seiner Rechtsbeistaende, verzichtete Michael Hermann in einem Schreiben auf Ansprueche gegen die Domain-Inhaber. In den Schreiben hiess es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos.

Noch keine Entscheidung erging in der von einer Hamburger Patentanwaltskanzlei beim Bundespatentamt anhaengig gemachten Patentnichtigkeitsklage.

Einen Ueberblick ueber die Kfz-Domain-Abmahnungswelle bekommen Sie unter:

http://netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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