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14.05.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| snowscoot.de - kein Schutz bei Weiterleitung |
| Im Streit um die Domain snowscoot.de einigten sich die Parteien in der muendlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
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| Das OLG Stuttgart bewertete unter anderem die Frage nach dem Werktitelcharakter von Domains, die einfach auf ein Portal weiterleiten, neu.
Der Inhaber der Marke "Snowscoot" erfuhr vor dem Landgericht Stuttgart einer Niederlage, als er den Inhaber der Domain snowscoot.de auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte. Das LG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2003, Az.: 41 O 45/01) meinte, der Begriff snowscoot sei zwar beschreibend, aber kennzeichnungskraeftig genug fuer einen Werktitel und einen Titel eines Internet-Magazins. Ansprueche aus § 14 MarkenG wegen der Nutzung der Marke in einem Domain-Namen kaemen nicht in Betracht, soweit die Domain vor Eintragung der Marke registriert und genutzt wurde und so ein eigenes Kennzeichenrecht der Bezeichnung vor Eintragung der Marke entstanden sei.
Das OLG Stuttgart kam im Rahmen der Berufung zu einer anderen Einschaetzung und erklaerte den Parteien in der muendlichen Verhandlung, der markenrechtliche Anspruch sei dem Grunde nach berechtigt. Damit bejaht das Gericht die Unterscheidungskraft des Begriffs Snowscoot und die Verwechslungsgefahr. Zweifel hegte das Gericht allerdings daran, ob aufgrund dessen die Domain freigegeben werden muesse.
Wie kanzlei.de mitteilt, erwog das Gericht die Frage des Werktitelrechts: "Titelschutzrechte an einer Domain, die - neben vielen anderen Domainadressen - blosse Adressierungs- bzw. Umlenkhilfe zu einem zentralen Portal sei, komme in Ermangelung einer Verknuepfung mit einem bestimmten immateriellen Werk nicht in Betracht." Diese Einschaetzung laeuft darauf hinaus, dass Domains, die kein eigenstaendiges Portal sind, das an sich Werktitelcharakter erlangen koennte, durch eine Weiterleitung auf ein "0815"-Portal nicht geschuetzt sind.
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage verstanden es die Parteien, sich im Wege des Vergleichs zu einigen. Gegen Geld wechselt nun die Domain den Inhaber.
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