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20.05.2004 | Hostsuche Newsmeldung |
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| Meta-Tags - Ungefaehrliche Markennutzung? |
| Die Rechtsprechung zur Nutzung von Meta-Tags, den nur fuer Suchmaschinenrobotern im Head einer Website hinterlegten Begriffen, war lange eindeutig:
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| Wer fremde Marken oder Namen als Meta-Tag nutzt, hat ein Problem. Mit einer Entscheidung des OLG Duesseldorf (Urteil vom 15.07.2003, Az.: I-20 U 21/03) sieht nun die Rechtslage voellig anders aus.
Das OLG Duesseldorf kam in einem Rechtsstreit zwischen Dienstleistern im Versicherungsbereich um den Begriff "Impuls" zu dem Ergebnis, dass die Verwendung des Firmenschlagworts eines Unternehmens als Meta-Tag durch ein anderes Unternehmen der Branche nicht das Recht an dem Unternehmenskennzeichen verletzt. Auch ein nach dem Wettbewerbsrecht unzulaessiges Sichaufdraengen oder Belaestigen oder eine Irrefuehrung der Internetnutzer liegt nicht vor, wenn das Schlagwort ein gebraeuchliches Wort der deutschen Sprache ist; ungeachtet der Kennzeichnungskraft des Wortes fuer ein Unternehmen der betreffenden Branche.
Die Klaegerin selbst traegt den Begriff "Impuls" in ihrem Firmennamen und hat die Nutzung der am 21.07.2001 eingetragenen Marke "Impuls" vom Markeninhaber lizensiert. Nachdem sie sich in 1. Instanz lediglich auf ihr Namensrecht berief und scheiterte, bezog sie sich vor dem OLG Duesseldorf auf Ansprueche aus dem Markenrecht und dem Recht ueber den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Unterlassungsantrag der Klaegerin bezog sich neben der Nutzung des Begriffs Impuls im Domain-Namen impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de auch auf die Nutzung des Begriffs durch die Beklagte als Meta-Tag.
Das OLG Duesseldorf bestaetigte die Antraege der Klaegerin, so weit der Domain-Name davon umfasst war, weil es sich dabei um eine kennzeichenmaessige Nutzung des Begriffs handelt; nicht jedoch den hinsichtlich der Nutzung des Begriffs als Meta-Tag, weil dies keine kennzeichenmaessige Nutzung darstelle. Das Gericht sah keine Veranlassung anzunehmen, dass die Dienstleistungen der Beklagten selbst mit dem Begriff Impuls bezeichnet seien.
Die angesprochenen Verkehrskreise orientieren sich, so das OLG Duesseldorf, am Inhalt der Website, nicht aber an den Meta-Tags, mit der Folge, dass, wenn die betreffende Website neutral und markenrechtlich nicht zu beanstandend ausgestaltet ist, sich fuer eine kennzeichenrechtliche Benutzung des Zeichens als Meta-Tag kein Anhalt bietet.
Mehr zu dem Urteil und der Rechtsprechung zu Meta-Tags finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/
Das Urteil des OLG Duesseldorf finden Sie unter:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040190.htm
Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
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| Weitere Informationen finden Sie unter | http://www.domain-recht.de |
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